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Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Erlasses über Dienstsiegel für die bremischen Dienststellen und Behörden vom 16. April 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 77) wird dem
Landesverband der Ortskrankenkassen im Lande Bremen,
Bremen, Große Hundestraße 21,
das Recht zur Führung des kleinen bremischen Siegels mit dem mittleren bremischen Wappen verliehen.
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 14. Januar und bekanntgemacht am 12. Februar 1958.