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- Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ bzw. „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ oder „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“
Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ bzw. „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ oder „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“
Folgende Unterlagen werden für die Erstellung einer Erlaubnisurkunde benötigt
Kurzbeschreibung
Herausgeber: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration