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  • Erste Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes vom 21. Dezember 1957

Erste Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes

Veröffentlichungsdatum:29.12.1957 Inkrafttreten01.01.1958
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1957, S. 174
Gliederungsnummer:211-a-3

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juris-Abkürzung: PersStDV BR 1
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 211-a-3
juris-Abkürzung:PersStDV BR 1
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:211-a-3
Erste Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes
Vom 21. Dezember 1957
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008

V aufgeh. durch Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2008 (Brem.GBl. S. 418)

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Auf Grund des § 50 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes in der Fassung vom 8. August 1957 (BGBl. I S. 1126) verordnet der Senat:

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§ 1

Für die in den §§ 45 und 47 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Entscheidungen ist im Bezirk des Landgerichts Bremen das Amtsgericht Bremen zuständig.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1958 in Kraft. Gleichzeitig wird der Erlaß des Senators für Justiz und Verfassung vom 26. September 1951 aufgehoben.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 21. und bekanntgemacht am 29. Dezember 1957.

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