Sie sind hier:
  • Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) vom 17. September 1991

Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) vom 17. September 1991

Amtliche Abkürzung:BremAGKJHG
Ausfertigungsdatum:17.09.1991
Gültig ab:01.10.1991
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1991, 318
Gliederungs-Nr:2160-c-1
Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch -
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen
(BremAGKJHG)
Vom 17. September 1991

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1, 3 und 7 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 13. Oktober 1992 (Brem.GBl. S. 607)

2.

§§ 5, 6, 7 und 8 geändert, § 16 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.1998 (Brem.GBl. S. 351)

3.

§§ 1, 3 und 7 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Bek. Brem.GBl. 2000 S. 237)

4.

mehrfach geändert, § 14 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.12.2000 (Brem.GBl. S. 491)

5.

§ 2 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18.12.2005 (Brem.GBl. S. 547)

6.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

7.

§ 1 geändert durch Gesetz vom 24.03.2015 (Brem.GBl. S. 157)

8.

mehrfach geändert, § 13 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.10.2015 (Brem.GBl. S. 471)

9.

§ 2 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)*

10.

§ 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.10.2018 (Brem.GBl. S. 431)

11.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

12.

Inhaltsübersicht, § 13 geändert, § 12 neu gefasst, §§ 8a und 10a eingefügt durch Gesetz vom 18.10.2022 (Brem.GBl. S. 722)

13.

§§ 2 und 3 geändert durch Gesetz vom 12.09.2023 (Brem.GBl. S. 507)

Fußnoten

*

[Red. Anm.: Änderung der Zuständigkeiten kann nicht durchgeführt werden, da § 2 Abs. 2 Satz 2 keine Zuständigkeitsbezeichnung enthält.]

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.