Das Übereinkommen hat den Zweck das gemeinsame Erbe Europas und seiner Partner zu wahren und zu fördern, da das archäologische Erbe Europas durch die wachsende Zahl großangelegter Planungsvorhaben, natürlicher Gefahren, heimlicher oder unwissenschaftlicher Ausgrabungen und durch unzulängliches öffentliches Bewusstsein ernsthaft von Zerstörung bedroht ist.