Fachliche Weisung Liegenschaftsvermessung
(FW LiegVerm)
Die Fachliche Weisung Liegenschaftsvermessung vom 1. September 2001 mit Ergänzung vom 1. April 2005 ist grundlegend überarbeitet worden. Im Wesentlichen sind folgende Regelungsbereiche von den Änderungen betroffen:
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Qualifikation und Zulassung für die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen,
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Definition von einmessungspflichtigen Gebäuden und baulichen Anlagen (Bauwerken),
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Abgrenzung eines neu definierten Grenztermins in Verbindung mit der örtlichen Liegenschaftsvermessung als Rahmen für die Anhörung und Bekanntgabe von Verwaltungsakten nebst Einführung einer Niederschrift als öffentliche Urkunde,
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Nutzung des SAPOS-Raumbezugs als Regelverfahren für die Vermessung,
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Absenkung der Anforderungen an die einzuhaltende Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Raumbezuges bei der Einmessung von Objektpunkten, insbesondere bei Bauwerken.
Die Fachliche Weisung tritt zum 1. März 2009 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Fachlichen Weisung werden außer Kraft gesetzt:
- a)
Fachliche Weisung Liegenschaftsvermessung vom 1. September 2001 (Brem.ABl. S. 574) i.d.F. vom 22. März 2005 (Brem.ABl. S. 189)
- b)
Runderlass des Reichsministers des Innern vom 25. März 1939 RdErl. d. RMdl – Via 5178/39-6846 – RMBliV. S. 725 (Hilfskräfte bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren)
- c)
Fachliche Weisung 1 (Dienstanweisung Nr. 280) vom 30. Januar 1975 (Ausführung von Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters)
- d)
Fachliche Weisung 2 (Dienstanweisung Nr. 294) vom 26. November 1975 (Ausführung von Vermessungen für das Liegenschaftskataster durch die Vermessungs- und Katasterverwaltung Bremen und durch das Vermessungs- und Katasteramt des Magistrats Bremerhaven)
Bremen, den 17. Februar 2009
Der Senator für Umwelt,
Bau, Verkehr und Europa