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- Fachliche Weisung zu § 61 bis 66 SGB XII Siebtes Kapitel - Hilfe zur Pflege
Fachliche Weisung zu § 61 bis 66 SGB XII Siebtes Kapitel - Hilfe zur Pflege
Vierter Teil: Leistungen der stationären Pflege nach dem SGB XII
Kurzbeschreibung
Der vierte Teil umfasst die Verfahrensbestimmungen und die Maßnahmen der stationären Pflege nach dem SGB XII.
Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration