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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Chemie“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 139
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Chemie“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 29. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 139)"

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juris-Abkürzung: GymGesMAChemfAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GymGesMAChemfAnl BR
Ausfertigungsdatum:29.09.2008
Gültig ab:01.10.2008
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 139
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Chemie“ des Studienganges „Master of Education“
für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
Vom 29. September 2008
Zum 22.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben.

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§ 2
Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt.

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§ 3
Studienverlauf

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 4
Prüfungsvorleistungen

Prüfungsvorleistungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden:

1.

kontinuierliche erfolgreiche Bearbeitung von Übungen,

2.

Durchführung von Versuchen (mit akzeptierten Protokollen),

3.

Praktika,

4.

Kolloquium von 15 bis zu 30 Minuten Dauer,

5.

Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer,

6.

Erteilung von Unterricht im Rahmen des schulischen Fachpraktikums,

7.

schriftliche Ausarbeitungen.


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§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:

1.

mündliche Prüfungen von mind. 30 bis max. 60 Minuten,

2.

Klausuren von 60 bis zu 180 Minuten Dauer,

3.

Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer,

4.

schriftliche Ausarbeitungen,

5.

Portfolio,

6.

Hausarbeit,

7.

Präsentation.

(2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 4 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden.

(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt.

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§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Die Masterarbeit wird in deutscher oder englischer Sprache erstellt.

Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

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[Tabellen]

Tabelle 1

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Chemie
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
1, wenn Chemie Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.

 

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/
TP

CP

Prüfungs-
vorleistung

Prüfungsform

1.
Sem.

2.
Sem.

3.
Sem.

4.
Sem.

Biochemie (BC HF/NF)*

P

6

Grundlagen der Biochemie

MP

 

Nein

Klausur oder mündl. Prüfung

 

4 V

 

 

Analytische Chemie (AnC I)

P

6

Spektroskopische Methoden in der Organischen Chemie

TP

3

Ja

Klausur oder mündl. Prüfung

 

 

2 V

 

 

 

 

Praktikum Spektroskopische Methoden in der Organischen Chemie

 

 

 

 

 

 

1 P

 

 

 

 

Quantitative Analyse

TP

3

Ja

Klausur oder mündl. Prüfung

 

1 V

 

 

 

 

 

Praktikum zur quantitativen Analyse

 

 

 

 

4 P

 

 

Experimentelle Vermittlung von Chemie (EVC)

P

6

Seminar zu speziellen Themen der Chemie und ihrer experimentelle Vermittlung

MP

 

Ja

Präsentation und Hausarbeit

2 S

 

 

 

 

 

 

Praktikum zu speziellen Themen der Chemie und ihrer experimentelle Vermittlung

 

 

 

 

3 P

 

 

 

Physik (Phy H/N)**

WP

6

Physik
für Naturwissenschaftler 1

TP

3

Ja

Klausur oder mündl. Prüfung

 

 

2V
1 Ü

 

 

 

 

Physik
für Naturwissenschaftler 2

TP

3

Ja

Klausur oder mündl. Prüfung

 

 

 

2V
1 Ü

Biologie (Bio H/N)**

WP

6

Einführung in die Zellbiologie

TP

3

Nein

Klausur oder mündl. Prüfung

 

 

2 V

 

 

 

 

Allgemeine Botanik

TP

3

Nein

Klausur oder mündl. Prüfung

 

 

 

2 V

Organische Chemie II (OC II)***

WP

6

Organische Chemie II

MP

 

Nein

Klausur oder mündl. Prüfung

4 V

 

 

 

Physikalische Chemie (PC III)***

WP

6

Kinetik und Transportprozesse

MP

 

Ja

Klausur oder

 

 

3 V

 

 

 

Übungen zu Kinetik und Transportprozesse

 

 

 

mündl. Prüfung

 

 

2 Ü

 

Angewandte Methoden der Biochemie***

WP

6

Methoden der molekularen Biowissenschaften

MP

 

Nein

Klausur oder mündl. Prüfung

2 V

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Forschungsgebiete der molekularen Biowissenschaften

 

 

 

 

1 V

 

 

 

 

 

 

Praktikum zur Biochemie

 

 

 

 

 

2 P

 

 

Fachdidaktik Chemie I (FDI)

P

6

Empirische und theoretische Grundlagen des Lernens und Lehrens von Chemie

MP

 

Nein

Klausur oder mündl. Prüfung

 

2 S

 

 

 

 

 

Ziele und Konzeptionen von Chemieunterricht

 

 

 

 

2 S

 

 

 

Fachdidaktik Chemie II (FD II)

P

9

Methoden und Medien des Chemieunterrichts

MP

 

Nein

Portfolio

 

2 S

 

 

 

 

 

Diagnose und Planung von Chemieunterricht

 

 

 

 

2 S

 

 

 

 

 

 

Fachpraktikum Chemie

 

 

 

 

FP

 

 

 

Fachdidaktik Chemie III (FD III)

P

7

Schulexperimente für den Chemieunterricht der Sekundarstufe

MP

 

Ja

Hausarbeit oder mündl. Prüfung

 

1 S
3 P

 

 

 

 

 

Neue Medien im Chemieunterricht

 

 

 

 

 

2 S

 

 

 

 

 

Curriculare und empirische Studien zu Lernprozessen in der Chemie

 

 

 

 

 

2 S

 

 

Fachdidaktik Chemie IV (FD IV)

P

6

Historische und wissenschaftstheoretische Aspekte im Chemieunterricht

MP

 

Nein

Hausarbeit oder mündl. Prüfung

 

 

2 S

 

 

 

 

Spezielle Themen des Chemieunterrichts in der gymnasialen Oberstufe

 

 

 

 

 

 

2 S

 

Abschlussmodul

P

21

Schulbezogenes Forschungspraktikum

MP

6

Nein

Masterarbeit

 

 

 

 

 

 

 

Fachdidaktische Forschung

 

15

 

 

 

 

1 S

1 S

 

 

 

Masterarbeit

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt erforderliche CP:

 

 

 

 

 

 

wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Chemie erbracht werden:

79 CP

 

 

 

 

 

wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden:

58 CP

 

 

 

 

 

Erläuterung:
Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, FP = Fachpraktikum, P = Praktikum
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Tabelle 2

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Chemie
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Chemie das Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.

 

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/
TP

CP

Prüfungs-
vorleistung

Prüfungsform

 

 

3.
Sem.

4.
Sem.

Fachdidaktik Chemie III (FD III)

P

7

Experimente für den Chemieunterricht der Sekundarstufe

MP

 

Ja

Hausarbeit oder mündl. Prüfung

1 S
3 P

 

 

 

 

 

 

Neue Medien im Chemieunterricht

 

 

 

 

2 S

 

 

 

 

 

 

Stolpersteine im Chemieunterricht - Probleme bei Lernprozessen und Theoriebildung

 

 

 

 

2 S

 

 

 

Fachdidaktik Chemie IV (FD IV)

P

6

Historische und wissenschaftstheoretische Aspekte im Chemieunterricht

MP

 

Nein

Hausarbeit oder mündl. Prüfung

 

2 S

 

 

 

 

 

Spezielle Themen des Chemieunterrichts in der gymnasialen Oberstufe

 

 

 

 

 

2 S

 

 

Abschlussmodul

P

21

Schulbezogenes Forschungspraktikum

MP

6

Nein

Masterarbeit

 

 

 

 

 

 

 

Fachdidaktische Forschung

 

15

 

 

 

 

1 S

1 S

 

 

 

Masterarbeit

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt erforderliche CP:

 

 

 

 

 

 

 

wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Chemie erbracht werden:

34 CP

 

 

 

 

 

 

wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden:

13 CP

 

 

 

 

 

 

Fußnoten

*

nicht bei Biologie Hauptfach im BA

**

nicht bei Biologie oder Physik Hauptfach im BA

**

nicht bei Biologie oder Physik Hauptfach im BA

***

Organische Chemie II (OC II), Physikalische Chemie III (PC III), Angewandte Methoden der Biochemie (AMBC) oder andere Wahlmodule aus dem Studiengang Chemie im Umfang von 12 CP (wenn Physik das BA Hauptfach ist) bzw. im Umfang von 18 CP (wenn Biologie das BA Hauptfach ist)

***

Organische Chemie II (OC II), Physikalische Chemie III (PC III), Angewandte Methoden der Biochemie (AMBC) oder andere Wahlmodule aus dem Studiengang Chemie im Umfang von 12 CP (wenn Physik das BA Hauptfach ist) bzw. im Umfang von 18 CP (wenn Biologie das BA Hauptfach ist)

***

Organische Chemie II (OC II), Physikalische Chemie III (PC III), Angewandte Methoden der Biochemie (AMBC) oder andere Wahlmodule aus dem Studiengang Chemie im Umfang von 12 CP (wenn Physik das BA Hauptfach ist) bzw. im Umfang von 18 CP (wenn Biologie das BA Hauptfach ist)

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.

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