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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 128
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 24. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 128)"

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juris-Abkürzung: GymGesMAErzWfAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GymGesMAErzWfAnl BR
Ausfertigungsdatum:24.09.2008
Gültig ab:01.10.2008
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 128
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach
„Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“
für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
Vom 24. September 2008
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Im „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 28 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) im Bereich Erziehungswissenschaft zu erwerben.

§ 2
Studienaufbau

Die Prüfungsanforderungen und die Zuordnung zum Pflicht- und Wahlpflichtbereich für Erziehungswissenschaft sind in Tabelle 1 dargestellt.

§ 3
Studienverlauf

Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. Module im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden.

§ 4
Prüfungsvorleistungen

Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen finden in einer oder mehreren der folgenden Formen statt:

1.

mündliche Prüfung,

2.

Hausarbeit,

3.

Klausur,

4.

Referat,

5.

Portfolio,

6.

Lektüretest,

7.

Thesenpapier,

8.

Sitzungsvorbereitung und Moderation,

9.

Protokolle.

(2) Prüfungen können auch als Gruppenprüfungen mit bis zu 4 Teilnehmenden durchgeführt werden.

(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1 aufgeführt.

§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

[Tabellen]

Tabelle 1

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen für das Studienfach Erziehungswissenschaften
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
1

Erziehungswissenschaft

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltung

MP/
TP

CP

Prüfungs-
form

1.
Sem.

2.
Sem.

3.
Sem.

4.
Sem.

EW L1E
Theorie und Geschichte

P

6

1a: Konzepte und Methoden der Erziehungswissenschaft

TP

2

Gem. § 5 Abs. 1

2 V2

 

 

 

1b oder 1c:
Vertiefungsseminar zu Theorie & Geschichte (1b) oder Methoden und Methodologie der Erziehungswissenschaft (1c)

4

Gem. § 5 Abs. 1

(2 S)

2 S3

 

 

EW L4
Bildung und Gesellschaft

P

6

4a: Vorlesung

TP

2

Gem. § 5 Abs. 1

2 V

 

 

 

4b: Vertiefungsseminar

4

2 S

 

 

 

EW L3
Entwicklung, Lernen und Sozialisation

P

6

3a: Vorlesung

TP

2

Gem. § 5 Abs. 1

 

2 V

 

 

3b: Vertiefungsseminar

4

Gem. § 5 Abs. 1

 

2 S

 

 

EW L5
Schulentwicklung und Qualitätssicherung

P

6

5a: Vorlesung

TP

2

Gem. § 5 Abs. 1

 

 

2 V

 

5b: Vertiefungsseminar

4

Gem. § 5 Abs. 1

 

 

2 S

 

EW L6
Pädagogische Kompetenzen und Professionalität

P

4

Seminar

MP

 

Gem. § 5 Abs. 1

 

 

 

2 S

Abschlussmodul

WP

21

Schulbezogenes
Forschungspraktikum

MP

6

Masterarbeit

 

 

2 S

Masterarbeit mit Kolloquium

15

 

 

 

2 S

Erläuterung:
V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Fußnoten

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.

2

In der Regel finden Veranstaltungen in der angegebenen Veranstaltungsform statt. Änderungen sind jedoch in Einzelfällen möglich.

3

Die Vertiefungsveranstaltung wird sowohl im 1. als auch im 2. Semester angeboten und kann wahlweise entweder im 1. oder im 2. Semester besucht werden.


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