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Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem Europäischen Kreditpunktesystem zu erwerben.
Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in Tabelle 1 dargestellt.
(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:
mündliche Prüfung von ca. 20 bis 30 Minuten Dauer,
Klausur von mindestens 60 und max. 180 Minuten Dauer,
Hausarbeit ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),
Portfolio,
Referat inklusive einer schriftlichen Ausarbeitung (ca. 10 Seiten),
praxis- und projektorientierte Präsentationsformen mit einem schriftlichen Reflexionsanteil von etwa 10 Seiten,
künstlerisch-praktische Prüfungen von maximal 45 Minuten Dauer,
Praktikumbericht (max. 30 Seiten ohne Anlagen),
Studie.
(2) Prüfungen gemäß Absatz 1 Ziffer 1, 3, 4, 5, 6 und 7 können als Gruppenprüfungen mit bis zu 4 Personen durchgeführt werden. Bei Gruppenprüfungen erhöht sich der Umfang der Prüfung entsprechend.
(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.
Die Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1 aufgeführt.
Tabelle 1 | |
M. Ed.: | Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule: |
Musikpädagogik
Modulbezeichnung | P/ | CP | Dazugehörige | MP/ | CP | Prüfungs- | Prüfungs- |
1. | 2. |
FD 2 Schulbezogene | P | 3 | Schulpraktisches Klavier-/ | TP | 1,5 | Nein | Künstlerisch-praktische Prüfung | 1 | 1 |
Schulische Singpraxis | 1,5 | Künstlerisch-praktische Prüfung oder Portfolio |
| 1 | |||||
FD 3 Musikdidaktischer | P | 3 | Musikunterricht in der Primarstufe | MP | 3 | Nein | Studie | 2 S |
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M 15 Abschlussmodul | P | 21 | Schulbezogenes Forschungspraktikum | MP | 6 | Nein | Masterarbeit | x | x |
Masterarbeit | 15 |
| x | ||||||
Insgesamt erforderliche CP: |
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wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Musikpädagogik erbracht werden: | 27 CP | ||||||||
wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: | 6 CP |
Erläuterung:
Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht
MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung
Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.