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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Physik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 172
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Physik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 19. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 172)"

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juris-Abkürzung: GymGesMAPhyfAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GymGesMAPhyfAnl BR
Ausfertigungsdatum:19.09.2008
Gültig ab:01.10.2008
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 172
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Physik“
des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an
Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
Vom 19. September 2008
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben.

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§ 2
Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt.

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§ 3
Studienverlauf

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 4
Prüfungsvorleistungen

Prüfungsvorleistungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden:

1.

kontinuierliche erfolgreiche Bearbeitung von Übungen,

2.

Durchführung von Versuchen (mit akzeptierten Protokollen),

3.

Praktika,

4.

Klausuren von 60 bis zu 120 Minuten Dauer,

5.

Kolloquium von 15 bis zu 30 Minuten Dauer,

6.

mündliche Prüfung von 15 bis zu 30 Minuten Dauer,

7.

Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer,

8.

Erteilung von Unterricht im Rahmen des schulischen Fachpraktikums,

9.

schriftliche Ausarbeitungen.


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§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:

1.

mündliche Prüfungen von mind. 15 bis max. 30 Minuten bei einsemestrigen Modulen und von mind. 30 bis max. 60 Minuten bei zweisemestrigen Modulen,

2.

Klausuren von 60 bis zu 180 Minuten Dauer,

3.

Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer,

4.

schriftliche Ausarbeitungen,

5.

Praktikumbericht mit Kolloquium.

(2) Prüfungen werden als Einzelprüfung durchgeführt.

(3) Die Studierenden haben sich spätestens 2 Wochen vor der Modulprüfung anzumelden. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich.

(4) Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an stattfinden. Die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten gerechnet vom Tag der nicht bestanden Prüfung stattfinden. Die Wiederholung kann auch in einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Form erfolgen.

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§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt.

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§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

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[Tabellen]

Tabelle 1

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Physik
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
1, wenn Physik Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.

 

Modul-
bezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/
TP

CP

Prüfungs-
vorleistung

Prüfungsform

Beno-
tung

1.
Sem.

2.
Sem.

3.
Sem.

4.
Sem.

Theoretische
Physik 1

P

5

Theoretische Physik 1: Mathematische Grundlagen, Mechanik 1

MP

 

ja

Klausur oder mündliche Prüfung

nein

3 V

 

 

 

 

 

 

Übungen zur Theor. Physik 1

 

 

 

 

1 Ü

 

 

 

Theoretische
Physik 2

P

5

Theoretische Physik 2: Mechanik 2, Thermodynamik

MP

 

ja

Klausur oder mündliche Prüfung

ja

 

3 V

 

 

 

 

 

Übungen zur Theor. Physik 2

 

 

 

 

 

1 Ü

 

 

Theoretische
Physik 3

P

6

Theoretische Physik 3: Elektrodynamik

MP

 

ja

Klausur oder mündliche Prüfung

ja

 

 

3 V

 

 

 

 

Übungen zur Theor. Physik 3

 

 

 

 

 

 

1 Ü

 

Theoretische
Physik 4

P

8

Theoretische Physik 4: Quantenmechanik

MP

 

ja

Klausur oder mündliche Prüfung

ja

 

 

 

3 V

 

 

 

Mathematische Ergänzungen zur Quantenmechanik

 

 

 

 

 

 

 

2 V

 

 

 

Übungen zur Theor. Physik 4

 

 

 

 

 

 

 

1 Ü

Physikalisches
Praktikum

P

6

Physikalisches Praktikum zur Experimentalphysik

MP

 

ja

mündliche Prüfung

nein

 

2 P

 

 

 

 

 

Fortgeschrittenenpraktikum

 

 

 

 

 

 

 

2 P

 

Physikdidaktik 1

P

6

Ziele und Konzeptionen von Physikunterricht

MP

 

ja

Klausur oder mündliche Prüfung

ja

2 V

 

 

 

 

 

 

Schülervorstellungen und Lernprozesse

 

 

 

 

 

 

2 V

 

 

Physikdidaktik 2

P

9

Experimente und Medien 1: Schulorientiertes Experimentieren

TP

3

nein

Seminarvortrag
(experimentell)

ja

 

1 S
3 P

 

 

 

 

 

Planung und Analyse von Physikunterricht

 

6

 

Praktikumbericht mit Kolloquium

ja

2 S

 

 

 

 

 

 

Fachdidaktisches Praktikum
(Dauer: 6 Wochen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Physikdidaktik 3:
Physikunterricht - Curricula und Medien

P

7

Experimente und Medien 2 - Multimedia im Physikunterricht

TP

4

ja

Klausur oder
mündliche
Prüfung

ja

1 V
2 P

 

 

 

Curriculare Studien

TP

3

nein

Seminarvortrag oder schriftliche Ausarbeitung

ja

 

S 2

 

 

Physikdidaktik 4:
Theoriebildung (Genese physikalischer Konzepte, Lehren und Lernen, Wissenschaftstheorie)

P

6

Theoriebildung 1:
Mechanik,
Thermodynamik

MP

 

nein

Klausur oder
mündliche
Prüfung

ja

 

 

2 V

 

Theoriebildung 2:
Elektrodynamik,
Atomphysik

 

 

 

2 V

Abschlussmodul
Physikdidaktik

WP

21

Fachdidaktische
Forschung

MP

6

nein

Masterarbeit mit Kolloquium

ja

 

 

1 S

1 S

Forschungspraktikum

 

 

Forsch.Prakt.

Masterarbeit

15

 

 

Thesis

Insgesamt erforderliche CP:

 

wenn das Abschlussmodul im Fach Physik erbracht wird:

79 CP

wenn das Abschlussmodul im zweiten Fach erbracht wird:

58 CP

Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP = Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Tabelle 2

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Physik
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Physik Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.

 

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/
TP

CP

Prüfungs-
vorleistung

Prüfungs-
form

Beno-
tung

1.
Sem.

2.
Sem.

3.
Sem.

4.
Sem.

Physikdidaktik 3:
Physikunterricht - Curricula und Medien

P

7

Experimente und Medien 2 - Multimedia im Physikunterricht

TP

4

ja

Klausur o. mündl. Prüfung

ja

1 V
2 P

 

 

 

Curriculare Studien

TP

3

nein

Seminarvortrag o. schriftliche Ausarbeitung

ja

 

2 S

 

 

Physikdidaktik 4:
Theoriebildung (Genese physikalischer Konzepte, Lehren und Lernen, Wissenschaftstheorie)

P

6

Theoriebildung 1:
Mechanik,
Thermodynamik

MP

 

nein

Klausur o. mündl. Prüfung

ja

 

 

2 V

 

Theoriebildung 2:
Elektrodynamik,
Atomphysik

 

 

 

2 V

Abschlussmodul
Physikdidaktik

WP

21

Fachdidaktische
Forschung

MP

6

nein

Masterarbeit

ja

 

 

S 1

S 1

Forschungspraktikum

 

 

Forsch.Prakt.

Masterarbeit

15

 

 

Thesis

Insgesamt erforderliche CP:

 

wenn das Abschlussmodul im Fach Physik erbracht wird:

34 CP

wenn das Abschlussmodul im zweiten Fach erbracht wird:

13 CP

Fußnoten

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.

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