Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 180
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 180)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: Rel/PädGymLAMAfAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:Rel/PädGymLAMAfAnl BR
Ausfertigungsdatum:30.10.2008
Gültig ab:01.10.2008
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 180
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach
„Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studienganges „Master of Education“
für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
Vom 30. Oktober 2008
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2
Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 3
Studienverlauf

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 4
Prüfungsvorleistungen

Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:

1.

mündliche Prüfung von ca. 15 Minuten Dauer, bei Gruppenprüfungen analog,

2.

Klausur von mind. 60 und max. 180 Minuten Dauer,

3.

Referat mit Präsentation (in schriftlicher Form: Handout, Folien),

4.

mündlicher Vortrag mit anschließender schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von ca. 10 Seiten,

5.

Hausarbeit, Projektarbeit oder Studienarbeit im Umfang von ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),

6.

empirische Studie,

7.

Praktikumbericht im Umfang con ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),

8.

Kolloquium zur Masterarbeit von 30 bis 40 Minuten Dauer.

(2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden.

(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

Einzelansicht Seitenanfang

[Anlage]

Tabelle 1

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Religionswissenschaft
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
1, wenn Religionswissenschaft Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.

 

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/
TP

CP

Prüfungsform

1.
Sem.

2.
Sem.

3.
Sem.

4.
Sem.

M 6 Religiöse Gegenwartskultur

P

9

Einführung in die Theorie und Methodik der Erforschung religiöser Gegenwartskultur

MP

 

Alternativ: Mündl. P/ Klausur/ Hausarbeit

2 S

 

 

 

Lehrforschungsseminar zur Religiösen Gegenwartskultur

 

 

2 S

 

 

M 7 Bildung und Religion

P

6

Kulturelle Bildung

MP

 

Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit

 

2 S

 

 

Religion und Gedächtnis

 

 

2 S

 

 

M 10 Theologien der jüdisch christlichen Tradition

P

9

Theologien und Geschichte

MP

 

Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit

 

 

2 V

 

Rel. in christl. Sozialisation

 

 

2 S

M 11 Religion in der Sozialisation

P

6

Theorien zur rel. Entwicklung

MP

 

Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit

 

 

2 S

 

Religion und Lebensgeschichte

2 S

M 13 FD 1 Rel.-Unterricht konzipieren

P

6

Religionsdidaktik

MP

 

Alternativ: Mündl. P / Klausur/ Hausarbeit

2 S

 

 

 

Religion in der Schule

 

2 S

M 14 FD 2 Fachdidaktisches Praxismodul

P

9

RU analysieren

MP

 

Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit

2 S

 

 

 

Begleit-/Auswertungs-Seminar

 

2 S

M 16 FD 4 Fachdid. Projekt

P

13

Fachdidaktische Projektveranstaltungen

MP

 

Hausarbeit

 

 

4 S

4 S

M 17 Abschlussmodul mit integriertem Forschungspraktikum FD 5

WP

21

FD 5: Schulbezogenes Forschungspraktikum

MP

 

Masterarbeit

 

 

 

4 S

Kolloquium / Masterarbeit

 

X

Erläuterung:
Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Tabelle 2

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Religionswissenschaft
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Religionswissenschaft Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.

 

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/
TP

CP

Prüfungs-
vorleistung

Prüfungsform

1.
Sem.

2.
Sem.

3.
Sem.

4.
Sem.

M 16 FD 4 Fachdidaktisches Projekt

P

13

Fachdidaktische Projektveranstaltungen

MP

13

Nein

Unterrichtsentw. als Hausarbeit

4 S

4 S

 

 

Abschlussmodul mit integriertem Forschungspraktikum

WP

21

FD 5 Forschungspraktikum

MP

6

Nein

Masterarbeit

 

 

4 S

 

Kolloquium / Masterarbeit

15

 

 

 

2 S

Insgesamt erforderliche CP:

wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Religion erbracht werden:

34 CP

 

wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden:

13 CP

 

Fußnoten

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.