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Änderungen
Berichtigung (Brem.ABl. 2015 S. 73)
Berichtigung (Brem.ABl. 2015 S. 773)
Anlage 1 geändert durch Verordnung vom 18.07.2011 (Brem.ABl. S. 1095)
§ 6, Auflistung Anlagen und Anlage 1 geändert durch Verordnung vom 08.10.2013 (Brem.ABl. S. 1130)1)
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 2 bis 4 gilt:
„(2) Die Änderungen sollen gelten für Studierende mit Studienbeginn Wintersemester 2013/14.
(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2013/14 ihr Studium aufgenommen haben, beenden ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 18 Juli 2011. Studierende, die bis zum 30. September 2019 keinen Abschluss erworben haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch früher in die vorliegende Prüfungsordnung.
(4) Über die Anerkennung erbrachter Studienleistungen entscheidet der Bachelorprüfungsausschuss.“]