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  • Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Sport“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 10. April 2024

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Sport“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:10.04.2024 Inkrafttreten01.10.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 474
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Sport“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 10. April 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 474)"

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juris-Abkürzung: SportZwFäBacfPO BR 2024
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:SportZwFäBacfPO BR 2024
Ausfertigungsdatum:10.04.2024
Gültig ab:01.10.2024
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 474
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Sport“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen
Vom 10. April 2024
Zum 25.04.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 11 (Gesundheitswissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 10. April 2024 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Studienfachs „Sport“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Wird die Bachelorarbeit im Studienfach „Sport“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad

Bachelor of Arts
(abgekürzt B.A.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Sport“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 3 AT BPO studiert.

(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Sport“ ausschließlich mit Lehramtsoption studiert werden. Das Studienfach mit Lehramtsoption wird mit einem Gesamtumfang von 72 CP studiert. Dieser Umfang unterteilt sich in 60 CP Fachwissenschaft zuzüglich eines fachdidaktischen Anteils mit 12 CP. Je nach individueller Wahl wird zusätzlich das Modul Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP im Studienfach absolviert. Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt.

(3) Das Studium gliedert sich wie folgt:

-

ggf. Bachelorarbeit, 12 CP;

-

Fachwissenschaft, 33 CP;

-

Fachpraktischer Unterricht, 27 CP;

-

Fachdidaktik, 12 CP. Der fachdidaktische Anteil beinhaltet einen schulpraktischen Teil (POE) und dessen wissenschaftliche Begleitung oder wissenschaftliche Vor- und Nachbereitung.

(4) Anlage 1 stellt den empfohlenen Studienverlauf dar, Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(5) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt.

(6) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(7) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache durchgeführt. Module im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt werden, wenn ein ausreichendes deutschsprachiges Angebot wählbar ist.

(8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(9) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.

(10) Die Praktika für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption regelt die Praktikumsordnung für schulpraktische Studien.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO wird nicht angewendet.

§ 4
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 6 Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Modul Bachelorarbeit

(1) Das Modul Bachelorarbeit kann im Studienfach „Sport“ mit Lehramtsoption absolviert werden. Die Bachelorarbeit kann in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik absolviert werden.

(2) Das Modul Bachelorarbeit im Studienfach mit Lehramtsoption besteht aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP.

(3) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Studienfach mit Lehramtsoption ist der Nachweis von mindestens 45 CP.

(4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit im Studienfach mit Lehramtsoption beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(5) Die Bachelorarbeit im Studienfach mit Lehramtsoption wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(6) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten.

(2) Die Fachnote für das Fach „Sport“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

§ 8
Geltungsbereich und Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium „Sport“ erstmals ihr Studium aufnehmen.

Anlagen:

-

Anlage 1: Studienverlaufsplan für das Studienfach „Sport“ mit Lehramtsoption

-

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen für das Studienfach mit Lehramtsoption

-

Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

Anlage 1

Anlage 1: Studienverlaufsplan für das Studienfach „Sport“ mit Lehramtsoption

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

 

Fachwissenschaft, 33 CP

Fachpraktischer
Unterricht, 27 CP

Fachdidaktik,
12 CP

Bachelorarbeit,
12 CP

∑ 72 +
ggf.
12 CP
Verlauf

Pflichtmodule, 21 CP

Wahlpflichtmodule, 12 CP
(nach individueller Wahl)

Pflichtmodule

Wahlpflichtmodul

1. Jahr

1. Sem.

SpoWi-Wiss-A,
Einführung in das Studium der Sportwissenschaften und in das wissenschaftliche Arbeiten,
3 CP

SpoPäd-Grund,
Sportpädagogische Grundlegungen,
3 CP

 

 

FachPrak1,
Handlungsfähigkeit
im Sport erwerben,
12 CP

FD-Grund,
Fachdidaktische Grundlegungen,
3 CP

 

27 CP

2. Sem.

SpoPäd-Aus,
Ausgewählte sportpädagogische Themen zum Kindes- und Jugendalter,
3 CP

NaWi-Grund,
Naturwissenschaftliche Grundlegungen,
3 CP

 

 

 

 

2. Jahr

3. Sem.

NaWi-Aus,
Ausgewählte naturwissenschaftliche Themen zum Kindes- und Jugendalter,
3 CP

Exk,
Fachexkursion,
6 CP

SpoPädPsychosoz,
Psychosoziale Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport,
6 CP

FachPrak2,
Unterrichtliche Sinnperspektiven von Sport und Bewegung verstehen,
9 CP

FD-Analy,
Fachdidaktische Analyse von Sportunterricht,
6 CP

 

24 oder 30 CP

4. Sem.

 

 

3. Jahr

5. Sem.

 

NaWi-Gesund,
Körperliche Herausforderungen und gesundheitliche Probleme im Kindes- und Jugendalter und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport,
6 CP

SpoSoz-Ungleich,
Soziale Lebenslagen und soziale Ungleichheiten von Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport,
6 CP

FachPrak3,
Schulsport neu denken und neue Unterrichtsthemen erschließen,
6 CP

FD-Erprob,
Fachdidaktische Erprobung im Schulsport (mit POE),
3 CP

 

15 oder 21 CP + ggf. 12 CP

6. Sem.

 

 

 

 

ggf.
BA-Sport-GyOS,
Modul Bachelorarbeit,
12 CP

CP: Credit Points; Sem.: Semester; ggf.: gegebenenfalls; POE: Praxisorientierte Elemente

Anlage 2

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen für das Studienfach „Sport“ mit
Lehramtsoption

2.1 Bachelorarbeit (Bachelor Thesis), 12 CP

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

BA-Sport-GyOS

Modul Bachelorarbeit

Module Bachelor Thesis

WP

12

MP

 

PL: 1
SL: 0

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2 Fachwissenschaft (Sport Science, 33 CP)

2.2.1 Pflichtmodule (Compulsory Modules), 21 CP

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

SpoWi-Wiss-A

Einführung in das Studium der Sportwissenschaften und in das wissenschaftliche Arbeiten

Fundamentals of Sport Sciences and Academic Work

P

3

MP

 

PL: 0
SL: 1

SpoPäd-Grund

Sportpädagogische Grundlegungen

Fundamentals of Sport Pedagogy

P

3

MP

 

PL: 1
SL: 0

SpoPäd-Aus

Ausgewählte sportpädagogische Themen zum Kindes- und Jugendalter

Specific Topics of Sport Pedagogy Related to Childhood and Adolescence

P

3

MP

 

PL: 1
SL: 0

NaWi-Grund

Naturwissenschaftliche Grundlegungen

Fundamentals of Natural Sciences

P

3

MP

 

PL: 1
SL: 0

NaWi-Aus

Ausgewählte naturwissenschaftliche Themen zum Kindes- und Jugendalter

Specific Topics of Natural Sciences Related to Childhood and Adolescence

P

3

MP

 

PL: 1
SL: 0

Exk

Fachexkursion

Excursion

P

6

MP

 

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2.2 Wahlpflichtmodule (Compulsory Elective Modules), 12 CP

Es sind zwei Wahlpflichtmodule zu absolvieren.

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

NaWi-Gesund

Körperliche Herausforderungen und gesundheitliche Probleme im Kindes- und Jugendalter und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport

Physical Challenges and Health Problems in Childhood and Adolescence and their Significance for Participation in Sports

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

SpoPäd-Psychosoz

Psychosoziale Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport

Psychosocial Challenges of Children and Adolescents and their Significance for Participation in Sports

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

SpoSoz-Ungleich

Soziale Lebenslagen und soziale Ungleichheiten von Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport

Social Circumstances of Life and Social Inequalities of Children and Adolescents and their Significance for Participation in Sports

WP

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.3 Fachpraktischer Unterricht (Practice of Exercise Fields), 27 CP

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

FachPrak1

Handlungsfähigkeit im Sport erwerben

Acquiring the Ability to Act in Sports

P

12

TP

Fachpraktische Fähigkeiten, 6 CP

PL: 0
SL: 1

Reflexion, 6 CP

PL: 0
SL: 1

Rettungsschwimmabzeichen Bronze, 0 CP

PL: 0
SL: 1

FachPrak2

Unterrichtliche Sinnperspektiven von Sport und Bewegung verstehen

Understand the Different Meanings of Sport and Movement

P

9

KP

 

PL: 2
SL: 2

FachPrak3

Schulsport neu denken und neue Unterrichtsthemen erschließen

Developing New Teaching Topics in Sport Education

P

6

TP (LV)

Teilprüfung 1,
2 CP

PL: 3
SL: 0

Teilprüfung 2,
2 CP

Teilprüfung 3,
2 CP

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.4 Fachdidaktik (Subject-specific Didactics), 12 CP

K.-
Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

FD-Grund

Fachdidaktische Grundlegungen

Fundamentals of Sport Education

P

3

MP

 

PL: 1
SL: 0

FD-Analy

Fachdidaktische Analyse von Sportunterricht

Analysis of Sport Education

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

FD-Erprob

Fachdidaktische Erprobung im Schulsport (mit POE)

Teaching Sport in School (including Practical Elements)

P

3

MP

 

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet),
SL: Studienleistung (= unbenotet); POE = Praxisorientierte Elemente

Anlage 3

Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

-

Sportpraktische Kompetenzprüfung: Die sportpraktische Kompetenzprüfung fokussiert auf die (sport-)praktische Eigenrealisation der Studierenden und prüft sportbezogene Fertigkeiten und Fähigkeiten. Je nach Sportart bzw. Bewegungsfeld kann es sich hierbei um die Prüfung von u.a. Spielfähigkeit, gestalterischen Elementen oder spezifischen motorischen Fertigkeiten handeln; es können aber auch praktische Fähigkeiten bezogen auf Hilfestellungen, Gerätehandhabungen, Schiedsrichtertätigkeiten etc. abgeprüft werden.

-

Reflexionsgespräch: Bei dem Reflexionsgespräch wird das Bewegungsfeld bzw. die Sportart oder das sportliche Sich-Bewegen unter ausgewählten fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und sportbiografischen Aspekten reflektiert. Geprüft wird, ob die Studierenden die Fähigkeit erworben haben, unter ausgewählten theoretischen Perspektiven in reflexive Distanz zum praktischen Tun zu gehen und dabei neue Erkenntnisse zu generieren.

-

Explorative Projektarbeit: Bei einer explorativen Projektarbeit handelt es sich um das Generieren innovativer Themen für den Sportunterricht. Die Ergebnisse der explorativen Projektarbeit können in verschiedenen Formen präsentiert werden (z.B. Kurzfilm) und werden als Gruppenleistung geprüft.



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