|
Anlagen 1, 2 und 3 geändert durch Ordnung vom 23. August 2024 (Brem.ABl. S. 1057)*
Artikel 2 der Änderungsordnung vom 23. August 2024 (Brem.ABl. S. 1057:
(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2024/25 ihr Studium im Bachelorstudiengang „Betriebswirtschaftslehre“ (Vollfach) aufnehmen.
(2) Studierende, die nach der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Betriebswirtschaftslehre“ (Vollfach) an der Universität Bremen vom 25. Oktober 2023 ihr Studium aufgenommen haben, wechseln in die geänderte Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.