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Änderungen
mehrfach geändert sowie Anlagen 3, 4 und 5 aufgehoben durch Ordnung vom 15.05.2024 (Brem.Abl. Nr. 116)1)
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Ordnung vom 15.05.2024 (Brem.ABl. Nr. 116) gilt:
„(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Masterstudiengang „Environmental Physics“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2024/25 begonnen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.“]