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Änderungen
Berichtigungen, Brem.ABl. 2021 S. 1118, 1120
Berichtigungen, Brem.ABl. 2024 S. 1030 und S. 1052
Anlage 1.4 geändert durch Ordnung vom 18.01.2023 (Brem.ABl. S. 118)1)
[Gemäß Artikel 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 der Änderungsordnung vom 18.01.2023 gilt folgende Regelung:
,,(1) ... Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2023/24 im Masterstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Studium begonnen haben, können auf Antrag in die geänderte Ordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 15. November 2023 an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Über die Anerkennung von Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]