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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ (M.Ed.) an der Universität Bremen vom 9. Februar 2021

juris-Abkürzung:GymOSchulMAPO BR
Ausfertigungsdatum:09.02.2021
Gültig ab:01.10.2021
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 320, 1118, 1120; 2024, 1030
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für
das „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ (M.Ed.) an der Universität Bremen
Vom 9. Februar 2021

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigungen, Brem.ABl. 2021 S. 1118, 1120

Berichtigungen, Brem.ABl. 2024 S. 1030 und S. 1052

1.

Anlage 1.4 geändert durch Ordnung vom 18.01.2023 (Brem.ABl. S. 118)1)

Fußnoten

1)

[Gemäß Artikel 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 der Änderungsordnung vom 18.01.2023 gilt folgende Regelung:
,,(1) ... Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2023/24 im Masterstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Studium begonnen haben, können auf Antrag in die geänderte Ordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 15. November 2023 an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Über die Anerkennung von Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]

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