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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Geowissenschaften“ an der Universität Bremen vom 15. Juli 2015

juris-Abkürzung:GeoMAfPO BR
Ausfertigungsdatum:15.07.2015
Gültig ab:01.10.2015
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 958
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang
„Geowissenschaften“ an der Universität Bremen*) 1)
Vom 15. Juli 2015

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 8 geändert durch Ordnung vom 2. Februar 2022 (Brem.ABl. S. 85)

Fußnoten

*)
[Gemäß § 8 Absatz 6 der vorliegenden Prüfungsordnung ist folgende Regelung zu beachten:
”(6) Der Masterstudiengang ‚,Geowissenschaften” wird ab dem Wintersemester 2021/22 unter dem neuen Titel ‚,Applied Geosciences” weitergeführt. Die Prüfungsordnung unter dem Titel ‚,Geowissenschaften” vom 15. Juli 2015 tritt zum 30. September 2024 außer Kraft. Die im Studiengang immatrikulierten Studierenden müssen spätestens bis zum 30. September 2024 das Studium unter dem Titel ‚,Geowissenschaften” endgültig abgeschlossen haben. Die letztmalige Anmeldung zu Prüfungen (mit Ausnahme des Moduls ‚,Masterarbeit und Kolloquium”) muss spätestens bis zum 30. Juni 2024 erfolgen. Die Anmeldefrist muss verbindlich von allen Studierenden gewahrt werden und schließt mögliche Wiederholungsprüfungen ein. Die Anmeldung zum Modul ‚,Masterarbeit (und Kolloquium)” muss bis zum 30. November 2023 erfolgen.“]
1)
Soweit diese Ordnung auf natürliche Personen Bezug nimmt, gilt sie für weibliche und männliche Personen in gleicher Weise. Dienst- und Funktionsbezeichnungen für Frauen werden in der weiblichen Sprachform geführt.
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