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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:07.02.2024 Inkrafttreten01.10.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 365
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ an der Universität Bremen vom 7. Februar 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 365)"

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juris-Abkürzung: KlPsychPsychThMAfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:KlPsychPsychThMAfPO BR
Ausfertigungsdatum:07.02.2024
Gültig ab:01.10.2024
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 365
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang
„Klinische Psychologie und Psychotherapie“ an der Universität Bremen
Vom 7. Februar 2024
Zum 22.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 11 (Human- und Gesundheitswissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 7. Februar 2024 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Masterstudiengänge (AT MPO) an der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung. Die Ordnung berücksichtigt darüber hinaus Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 4. März 2020 (BGBl. S. 448) in der jeweils geltenden Fassung (PsychThApprO).

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (Kurztitel: „Psychotherapie“) sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern.

(2) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der Abschlussgrad

Master of Science
(abgekürzt M.Sc.)

verliehen. Der erfolgreiche Abschluss dieses Studiums erfüllt die Voraussetzung für die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nach § 10 des Psychotherapeutengesetzes vom 15. November 2019 in der jeweils geltenden Fassung (PsychThG).

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Der Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ wird als Masterstudium gemäß § 4 Absatz 1 AT MPO studiert.

(2) Das Studium gliedert sich wie folgt:

-

Masterarbeit im Umfang von 30 CP,

-

Pflichtmodule im Umfang von 63 CP,

-

berufspraktische Einsätze mit Pflichtmodulen im Umfang von 27 CP.

(3) Anlage 1 stellt den empfohlenen Studienverlauf dar, Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(4) Module werden als Pflichtmodule durchgeführt.

(5) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(6) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache angeboten. Sie können, sofern eine deutschsprachige Wahlalternative vorhanden ist, englischsprachige Lehrveranstaltungen beinhalten.

(7) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(8) Lehrveranstaltungen werden in der Regel gemäß § 6 Absatz 1 AT MPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.

(9) Das Studium beinhaltet obligatorische berufspraktische Einsätze im Umfang von insgesamt 27 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung in Anlehnung an die §§ 16, 17 und 18 der PsychThApprO.

(10) Gemäß § 5 Absatz 2 der PsychThApprO ist die Anwesenheit der Studierenden zwingend notwendig, wenn in diesen Modulen praktische Kompetenzen erworben werden sollen. Betreffende Module bzw. einzelne dazugehörende Veranstaltungen sind in der jeweiligen Modulbeschreibung entsprechend ausgewiesen. Die Anwesenheit von Studierenden wird in der Regel über Anwesenheitslisten geprüft und stellt die Voraussetzung zur Zulassung zur jeweiligen Modulprüfung dar. Als anwesend gilt, wer nachweisen kann, dass mindestens 75 % der Veranstaltungen in Präsenz besucht wurden.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT MPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT MPO wird nicht angewendet.

(5) Vor der Teilnahme an den praktischen Phasen der Module M-BQT-III-A und M-BQT-III-S ist die bestandene unbenotete Leistung des Moduls M-STUV (Gesprächs- und Interventionssimulation, siehe Anlage 2.3 der vorliegenden Prüfungsordnung) nachzuweisen. Dieser Nachweis ist die Prüfungsvorleistung (PVL) für die Aufnahme der praktischen Tätigkeiten gemäß § 18 Absatz 2 PsychThApprO in den Modulen M-BQT-III-A und M-BQT-III-S.

§ 4
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT MPO in der jeweils geltenden Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 6 Absatz 2 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Modul Masterarbeit

(1) Das Modul Masterarbeit (30 CP) besteht aus der Masterarbeit im Umfang von 27 CP und einem (unbenoteten) Begleitseminar im Umfang von 3 CP.

(2) Voraussetzung zur Anmeldung der Masterarbeit ist der Nachweis von mindestens 60 CP.

(3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 24 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 8 Wochen genehmigen.

(4) Die Masterarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(5) Die Masterarbeit wird in deutscher oder auf Wunsch der Studierenden in englischer Sprache angefertigt.

§ 7
Gesamtnote der Masterprüfung

(1) Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module werden bei der Notenbildung nicht berücksichtigt.

(2) Das Modul Masterarbeit geht mit 30 CP in die Berechnung der Gesamtnote ein.

§ 8
Geltungsbereich und Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 erstmals im Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ ihr Studium aufnehmen.

Anlagen:

 

Anlage 1:

Studienverlaufsplan des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Anlage 1

Anlage 1: Studienverlaufsplan für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

 

Pflichtmodule, 63 CP

Berufspraktische Einsätze, 27 CP

Masterarbeit,
30 CP

∑ 120 CP
Semesterverlauf

1.Jahr

1. Sem.

 

M-DUB,
Vertiefte Psychologische Diagnostik und Begutachtung,
9 CP

M-STUV,
Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie,
12 CP

 

 

M-WV1,
Wissenschaftliche Vertiefung 1: Verhaltensgenetik,
6 CP

M-WV2,
Wissenschaftliche Vertiefung 2,
3 CP

M-DEO,
Dokumentation, Evaluation und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen,
2 CP

 

 

 

 

30

2. Sem.

M-FOM,
Vertiefung von Forschungsmethoden,
6 CP

 

 

M-APT,
Angewandte Psychotherapie,
6 CP

M-BQT-II,
Berufsqualifizierende Tätigkeit - Vertiefte Praxis der Psychotherapie,
15 CP

M-SR,
Selbstreflexion,
4 CP

 

M-FOP,
Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung,
7 CP

M-BQT-III-A,
Berufsqualifizierende Tätigkeit III - Angewandte Psychotherapie (ambulant),
5 CP

 

 

30

2.Jahr

3. Sem.

 

 

 

 

 

 

M-BQT-III-S,
Berufsqualifizierende Tätigkeit III - Angewandte Psychotherapie/(teil-)stationär,
15 CP

M-MA,
Modul Masterarbeit,
30 CP

30

4. Sem.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30

CP: Credit Points, Sem.: Semester

Anlage 2

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen

2.1

Masterarbeit (Module Master Thesis), 30 CP

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Lehrveranstaltungen

LV-Art

SWS

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

M-MA

Modul Masterarbeit

Module Master Thesis

Masterarbeit

 

 

P

30

KP

 

PL: 1
SL: 1

Begleitseminar

K

2

K.-Ziffer: Kennziffer; LV: Lehrveranstaltung; SWS: Semesterwochenstunden; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet); OS: Oberseminar,
S: Seminar, PRA: Praktikum, FA: Fallarbeit; V: Vorlesung; Ü: Übung, K: Kolloquium

2.2

Berufspraktische Einsätze (Clinical and Scientific Training Modules), Pflichtmodule (Compulsory Modules), 27 CP

K.-Ziffer

Modultitel

Modultitel, englische
Übersetzung

Lehrveranstaltungen

LV-
Arten

SWS

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP bei
TP

PL/SL
(Anzahl)

M-FOP

Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung

Research-oriented Internship II - Psychotherapy Research

Forschungsorientiertes Praktikum

OS

3

P

7

TP

Forschungsorientiertes Praktikum II, 5 CP

PL: 0
SL: 1

Psychotherapieforschung

S

2

Psychotherapieforschung, 2 CP

PL: 0
SL: 1

M-BQT-III-S

Berufsqualifizierende Tätigkeit III - Angewandte Psychotherapie/(teil-)stationär

Internship/Applied Psychotherapy (inpatient)

Berufspraktische Tätigkeit (teil-)stationär

PRA

 

P

15

MP
(mit PVL gemäß § 3 Absatz 5)

 

PL: 0
SL: 1

M-BQT-III-A

Berufsqualifizierende Tätigkeit III - Angewandte Psychotherapie (ambulant)

Internship/Applied Psychotherapy (outpatient)

Fallseminar Ambulantes Praktikum

OS

2

P

5

MP
(mit PVL gemäß § 3 Absatz 5)

 

PL: 0
SL: 1

Ambulante Fallarbeit Gruppe

FA

2

Ambulante Fallarbeit supervidiert

FA

2

Praktikum

PRA

 

K.-Ziffer: Kennziffer; LV: Lehrveranstaltung; SWS: Semesterwochenstunden; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet); OS: Oberseminar,
S: Seminar, PRA: Praktikum, FA: Fallarbeit; V: Vorlesung; Ü: Übung, K: Kolloquium

2.3

Pflichtmodule (Compulsory Modules), 63 CP

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Lehrveranstaltungen

LV-
Arten

SWS

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

M-FOM

Vertiefung von Forschungsmethoden

Advanced Research Methods

Datenmanagement und Datenanalyse für die klinische Praxis

V

2

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Übung zur Vorlesung Datenmanagement und Datenanalyse für die Praxis

Ü

2

M-DUB

Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung

Advanced Assessment and Report Writing

Vertiefte psychologische Diagnostik und Evaluation

V

1

P

9

TP

Diagnostik und Evaluation, 5 CP

PL: 1
SL: 0

Psychometrie für Forschung und Praxis

Ü

1

 

 

Anwendungsfelder der psychologischen Diagnostik und Begutachtung

OS

3

Diagnostik und Begutachtung, 4 CP

PL: 0
SL: 1

M-SR

Selbstreflexion

Self-Reflection

Selbstreflexion Teil 1

OS

2

P

4

KP

 

PL:0
SL:2

Selbstreflexion Teil 2

OS

2

M-WV2

Wissenschaftliche Vertiefung 2

Scientific Immersion into Selected Disciplines of Psychology

Kognitionspsychologie

V

2

WP
(1 aus 5)

3

MP (LV)

 

PL: 1
SL: 0

Gesundheitspsychologie

V

Sozialpsychologie

V

Entwicklungspsychologie

V

Soziale Neurowissenschaften

V

M-WV1

Wissenschaftliche Vertiefung 1: Verhaltensgenetik

Behavioral Genetics

Verhaltensgenetik: Einführung

S

1

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Verhaltensgenetik: Vertiefung

S

2

M-STUV

Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie

Psychotherapy Approaches and Specific Nosology

Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre in der Psychotherapie

V

2

P

12

KP

 

PL: 1
SL: 1

Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre in der Psychotherapie, Teil 1

S

2

Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre in der Psychotherapie, Teil 2

S

2

Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre in der Psychotherapie, Teil 3

S

2

M-APT

Angewandte Psychotherapie

Applied Psychotherapy

Angewandte Psychotherapie Teil 1

V

2

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

Angewandte Psychotherapie Teil 2

S

2

M-DEO

Dokumentation, Evaluation und Organisation psychotherapeutisch er Behandlungen

Documentation, Evaluation and Organization of Psychotherapy

 

S

2

P

2

MP

 

PL: 0
SL: 1

M-BQT-II

Berufsqualifizierende Tätigkeit II - Vertiefte Praxis der Psychotherapie

Professional Skill Acquisition II - Advanced Application of Psychotherapy

Verfahren und Methoden der Psychotherapie: Neuropsychologische, psychodynamische und kognitiv-behaviorale Psychotherapie von Erwachsenen sowie Kindern- und Jugendlichen Teil 1

OS

3

P

15

MP

 

PL: 1
SL: 0

Verfahren und Methoden der Psychotherapie: Neuropsychologische, psychodynamische und kognitiv-behaviorale Psychotherapie von Erwachsenen sowie Kindern- und Jugendlichen Teil 2

OS

4

Verfahren und Methoden der Psychotherapie: Neuropsychologische, psychodynamische und kognitiv-behaviorale Psychotherapie von Erwachsenen sowie Kindern- und Jugendlichen Teil 3

OS

4

K.-Ziffer: Kennziffer; LV: Lehrveranstaltung; SWS: Semesterwochenstunden; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points;
MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet); OS: Oberseminar,
S: Seminar, PRA: Praktikum, FA: Fallarbeit; V: Vorlesung; Ü: Übung, K: Kolloquium

Anlage 3

Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

-

Portfolio im Sinne des § 8 Absatz 8 AT MPO.

-

Reflexionsbericht: Der Reflexionsbericht dient als Instrument zur Darstellung und Reflexion der individuellen Auseinandersetzung mit sich selbst und dem eigenen Rollenverständnis als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.

-

Gesprächs- und Interventionssimulation: Die Simulation erstreckt sich auf die Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine ordnungsgemäße Durchführung eines diagnostischen, anamnestischen oder psychotherapeutischen Gesprächs benötigt werden.

-

„Anwesenheit“ (Studienleistung) wird gemäß § 5 Absatz 2 PsychThApprO in praktischen bzw. praxisnahen Studienanteilen gefordert, die für die spätere Berufsausübung relevant sind. Das Kriterium „Anwesenheit“ wird gemäß § 2 Absatz 10 der vorliegenden Prüfungsordnung als erfüllt oder nicht erfüllt angesehen. Nähere Angaben zu relevanten Modulen und Lehrveranstaltungen finden sich dazu in den Modulbeschreibungen.

-

Studienbuch: Zur Dokumentation der psychotherapeutischen Berufspraxis (Module BQT-III-A sowie BQT-III-S) legen die Studierenden ein vorstrukturiertes Studienbuch vor, welches (a) die Bestätigung der Praktikumseinrichtungen über die Absolvierung der jeweiligen Präsenzstunden enthält sowie (b) die im Modulhandbuch für die jeweiligen Module unter Ziffer 1k „Lernergebnisse“ aufgeführten Leistungen protokolliert, einschließlich deren Bestätigung durch die jeweilige Praktikumsanleiterin oder den jeweiligen Praktikumsanleiter. Es beinhaltet auch die Vorlage der geforderten vier schriftlich zu protokollierenden Anamnesen sowie des psychologisch-psychotherapeutischen Gutachtens. Das Studienbuch wird durch die jeweils modulverantwortliche Lehrperson auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und die Modulleistung abschließend als bestanden oder nicht-bestanden beurteilt.



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