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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Komplexes Entscheiden (Professional Public Decision Making)“ der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:09.12.2011 Inkrafttreten01.10.2022 Zuletzt geändert durch:mehrfach geändert, Anlagen 1 und 2 neu gefasst, Anlagen 4 und 5 aufgehoben durch Ordnung vom 29.06.2022 (Brem.ABl. S. 672)
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 1566
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Komplexes Entscheiden (Professional Public Decision Making)“ der Universität Bremen vom 9. November 2011 (Brem.ABl. 2011, S. 1566), zuletzt mehrfach geändert, Anlagen 1 und 2 neu gefasst, Anlagen 4 und 5 aufgehoben durch Ordnung vom 29. June 2022 (Brem.ABl. S. 672)"

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juris-Abkürzung: KomplEntMAfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:KomplEntMAfPO BR
Ausfertigungsdatum:09.11.2011
Gültig ab:01.10.2011
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 1566
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Komplexes Entscheiden (Professional Public Decision Making)“ der Universität Bremen
Vom 9. November 2011
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, Anlagen 1 und 2 neu gefasst, Anlagen 4 und 5 aufgehoben durch Ordnung vom 29.06.2022 (Brem.ABl. S. 672)

Die Fachbereichsräte 6 (Rechtswissenschaft), 7 (Wirtschaftswissenschaft), 8 (Sozialwissenschaften) und 9 (Kulturwissenschaften) haben am 9. November, 6. Oktober, 10. Oktober und 18. Oktober 2011 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i. V. m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Masterstudiengänge (AT MPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Komplexes Entscheiden (Professional Public Decision Making)“ sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern.

(2) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der Abschlussgrad

Master of Arts
(abgekürzt M.A.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Der Masterstudiengang „Komplexes Entscheiden (Professional Public Decision Making)“ wird als Masterstudium gemäß § 4 Absatz 1 AT MPO studiert.

(2) Die Anlage regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen und stellt den Studienverlauf dar.

(3) Die im Studienplan vorgesehenen Module werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(4) Module werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

(5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(6) Module werden als Pflichtmodule durchgeführt.

(7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT MPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.

(8) Das Studium beinhaltet ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 12 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in der jeweiligen Fassung durchgeführt. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin bzw. eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Das erneute Angebot von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

§ 4
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT MPO in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 6 Absatz 2 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Modul Masterarbeit inklusive Kolloquium

(1) Das Modul Masterarbeit (30 CP) setzt sich zusammen aus der Masterarbeit inklusive Kolloquium im Umfang von 24 CP und einem begleitenden Seminar im Umfang von 6 CP. Das begleitende Seminar wird mit einem Exposé, das Modul Masterarbeit wird mit der Masterarbeit und dem Kolloquium abgeschlossen.

(2) Voraussetzung zur Anmeldung zum Modul Masterarbeit ist der Nachweis von mindestens 57 CP.

(3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 16 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(4) Die Masterarbeit wird als Einzelarbeit erstellt.

(5) Zur Masterarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Masterarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Masterarbeit fließt dabei mit 20 CP und das Kolloquium mit 4 CP in die gemeinsame Note ein. Das begleitende Seminar ist unbenotet.

§ 7
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Masterstudiengang „Komplexes Entscheiden (Professional Public Decision Making)“ ihr Studium aufnehmen. Die Prüfungsordnung vom 3. März 2011 tritt mit Inkrafttreten dieser Ordnung außer Kraft.

Genehmigt, Bremen, den 21. November 2011
Der Rektor
der Universität Bremen

Anlagen

Anlage 1:Studienverlaufsplan
Anlage 2:Module und Prüfungsanforderungen
Anlage 3:Weitere Prüfungsformen (Entfällt)

Anlage 1

Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Die Fachberatung kann hierzu jedoch Empfehlungen aussprechen.

 

Pflichtmodule,
90 CP

Masterarbeit,
30 CP

CP-Verlauf/
Sem.

1.Jahr

1. Sem.

KoE1
Verhaltenswissenschaftliche Grundlagen des Entscheidens,
12 CP

KoE2
Normativ-ethische und wirtschaftswissenschaftliche Perspektiven,
9 CP

KoE3
Politik- und rechtswissenschaftliche Perspektiven,
9 CP

 

30

2. Sem.

KoE4
Entscheidungs- und Spieltheorie,
9 CP

KoE5
Ökonomische und politische Rahmenbedingungen öffentlicher Entscheidungen,
9 CP

KoE6
Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen öffentlicher Entscheidungen,
9 CP

 

27

2.Jahr

3. Sem.

KoE7
Quantitative und qualitative Methoden, 6 CP

KoE8
Interdisziplinärer Projektbereich, 15 CP

KoE9
Praktikum,
12 CP

 

33

4. Sem.

 

 

 

KoE10
Modul Masterarbeit inklusive Kolloquium,
30 CP

30

CP = Credit Points, Sem. = Semester

Anlage 2

Module und Prüfungsanforderungen

2.1

Masterarbeit (Master Thesis), 30 CP

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel,
englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

KoE10

Modul Masterarbeit inklusive Kolloquium

Module Master Thesis including Colloquium

P

30

TP

Masterarbeit inklusive Kolloquium, 24 CP

PL: 2
SL: 0

Begleitseminar, 6 CP

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

2.2

Pflichtmodule (Compulsory Modules), 90 CP

K.-Ziffer

Modultitel, deutsch

Modultitel, englisch

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Aufteilung
CP bei TP

PL/SL
(Anzahl)

KoE1

Verhaltenswissenschaftliche Grundlagen des Entscheidens

Behavioral Basics of Decision Making

P

12

KP

 

PL: 2
SL: 0

KoE2

Normativ-ethische und wirtschaftswissenschaftliche Perspektiven

Ethical and Economic Perspectives

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

KoE3

Politik- und rechtswissenschaftliche Perspektiven

Political and Legal Perspectives

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

KoE4

Entscheidungs- und Spieltheorie

Decision and Game Theory

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

KoE5

Ökonomische und politische Rahmenbedingungen öffentlicher Entscheidungen

Economic and Political Circumstances of Public Decision Making

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

KoE6

Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen öffentlicher Entscheidungen

Ethical and Legal Circumstances of Public Decision Making

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

KoE7

Quantitative und qualitative Methoden

Quantitative and Qualitative Methods

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

KoE8

Interdisziplinärer Projektbereich

Interdisciplinary Project Area

P

15

KP

 

PL: 2
SL: 0

KoE9

Praktikum

Internship

P

12

MP

 

PL: 0
SL: 1

K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet)

Anlage 3

Weitere Prüfungsformen (Entfällt)

(weggefallen)


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