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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen - Pflege“ (M.Ed.) an der Universität Bremen vom 29. Oktober 2019

juris-Abkürzung:BerSchulPflLAMAfPO BR
Ausfertigungsdatum:29.10.2019
Gültig ab:01.10.2020
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 663, 921, 985; 2023, 962
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang
„Lehramt an berufsbildenden Schulen - Pflege“ (M.Ed.) an der Universität Bremen
Vom 29. Oktober 2019

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.ABl. 2020 S. 921)

Berichtigung (Brem.ABl. 2020 S. 985)

Berichtigung (Brem.ABl. 2023 S. 962)

Berichtigung (Brem.ABl. 2024 S. 443)

1.

Anlage 1 §§ 2 und 3, sowie Anhänge 1.1 und 1.2 geändert durch Ordnung vom 8. November 2023 (Brem.ABl. S. 1359; 2024, 330)

2.

Anlage 2.4 §§ 2 und 3, sowie Anhänge 2.4.1 und 2.4.2 geändert durch Ordnung vom 6. Dezember 2023 (Brem.ABl. S. 1424)

3.

Anlage 2.3 §§ 2 und 3, Anhänge 2.3.1 und 2.3.2 geändert sowie Anhang 2.3.3. neu hinzugefügt durch Ordnung vom 4. Dezember 2024 (Brem.ABl. S. 1489)*

4.

§§ 2 und 3 der Anlage 2.5 sowie Anhänge 2.5.1 und 2.5.2 geändert und berichtigt durch Ordnung vom 18. Dezember 2024 (Brem.ABl. 2025 S. 38)**

Fußnoten

*

[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 4. Dezember 2024 (Brem.ABl. S. 1489, 1494) gilt folgende Regelung: “(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/26 im Masterstudiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen – Pflege“ (M.Ed.) ihr Studium im Zweitfach „Biologie“ aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium im Zweitfach „Biologie“ aufgenommen haben, können auf Antrag in die geänderte Prüfungsordnung wechseln. Der formlose Antrag muss bis zum 15. November 2025 beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]

**

[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 18. Dezember 2024 (Brem.ABl. 2025 S. 38, 41) gilt folgende Regelung:
“(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/26 im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen – Pflege“ (M.Ed.) ihr Studium im Zweitfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium im Zweitfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ aufgenommen haben, können auf Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss in die geänderte Ordnung wechseln. Der formlose Antrag ist bis zum 15. November 2025 zu stellen. Über die Anerkennung von Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]

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