|
mehrfach geändert sowie Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 8. November 2023 (Brem.ABl. S. 1324)*)
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 08.11.2023 gilt folgende Regelung:
„(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang „Medical Biometry/Biostatistics“ zum Wintersemester 2024/25 beginnen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2024/25 begonnen und das Prüfungsverfahren für die Module „Basic Epidemiology“ oder „Clinical/Diagnostic Trials, Laws, Guidelines and Ethics“ noch nicht eröffnet haben, können auf Antrag in die vorliegende geänderte Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 15. November 2024 an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.”]