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Berichtigung (Brem.ABl. 2022 S. 832)
Berichtigung (Brem.ABl. 2023 S. 1139)
mehrfach geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 25. Oktober 2023 (Brem.ABl. S. 1139, ber. 2024, S. 67)*)
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 25.10.2023 (Brem.ABl. S. 1139, 1142) gelten folgende Regelungen:
”(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Masterstudiengang „Politikwissenschaft“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium bereits vor dem Wintersemester 2024/25 begonnen haben, können auf Antrag wechseln oder beenden ihr Studium gemäß der Prüfungsordnung vom 27. Mai 2020. Der Antrag auf Wechsel in die vorliegende Prüfungsordnung muss bis zum 15. November 2024 beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]