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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychologie“ an der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:08.11.2023 Inkrafttreten01.10.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 1351
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychologie“ an der Universität Bremen vom 8. November 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 1351)"

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juris-Abkürzung: PsychMAfPO BR 2023
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:PsychMAfPO BR 2023
Ausfertigungsdatum:08.11.2023
Gültig ab:01.10.2024
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 1351
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung
für den Masterstudiengang „Psychologie“ an der Universität Bremen
Vom 8. November 2023
Zum 24.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 11 (Human- und Gesundheitswissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 8. November 2023 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Masterstudiengänge (AT MPO) an der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Psychologie“ sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern.

(2) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der Abschlussgrad

Master of Science
(abgekürzt M.Sc.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Der Masterstudiengang „Psychologie“ wird als Masterstudium gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 AT MPO studiert.

(2) Das Studium gliedert sich wie folgt:

a)

Masterarbeit im Umfang von 30 CP,

b)

Praktikum im Umfang von 15 CP,

c)

Pflichtmodule (exklusive Modul Masterarbeit und Praktikum) im Umfang von 75 CP inklusive eines Moduls, in dem die Studierenden frei wählbare Angebote der Universität Bremen („Individuelle Ergänzung“) nutzen können.

(3) Die Anlage 1 stellt den empfohlenen Studienverlauf dar, Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.

(4) Module werden als Pflichtmodule durchgeführt.

(5) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(6) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache angeboten. Sie können, sofern eine deutschsprachige Wahlalternative vorhanden ist, in englischer Sprache durchgeführt werden.

(7) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(8) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT MPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.

(9) Das Studium beinhaltet ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 15 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in der in Anlage 3 aufgeführten Form erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT MPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Für englischsprachige Studienangebote und Austauschstudierende aus anderen Ländern, die Module absolvieren möchten, kann Englisch die Prüfungssprache sein.

(5) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT MPO wird nicht angewendet.

§ 4
Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT MPO in der jeweils geltenden Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des § 6 Absatz 2 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6
Modul Masterarbeit

(1) Das Modul Masterarbeit (30 CP) besteht aus der Masterarbeit und einem begleitenden Seminar.

(2) Voraussetzung zur Anmeldung der Masterarbeit ist der Nachweis von mindestens 60 CP.

(3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 24 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 8 Wochen genehmigen.

(4) Die Masterarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(5) Die Masterarbeit wird in deutscher Sprache oder mit dem Einverständnis der Studierenden in englischer Sprache angefertigt.

§ 7
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

§ 8
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Masterstudiengang „Psychologie“ ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2024/25 aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegende Prüfungsordnung. Der Antrag ist bis zum 15. November beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Bereits erbrachte Leistungen werden auf Grundlage der individuellen Sachlage anerkannt.

(3) Die Prüfungsordnung vom 15. Juli 2020 tritt zum 30. September 2028 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2028 keinen Abschluss erworben haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Anlagen:

Anlage 1:

Studienverlaufsplan des Masterstudiengangs „Psychologie“

Anlage 2:

Module und Prüfungsanforderungen

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Anlage 1

Anlage 1: Studienverlaufsplan des Masterstudiengangs „Psychologie“

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

 

Pflichtmodule
(75 CP)

Praktikum
(15 CP)

Masterarbeit
(30 CP)


120 CP

1. Jahr

1. Sem.

MGESPS,
Gesundheitspsychologie,
6 CP

MKOGPS,
Kognitionspsychologie,
6 CP

MPDIAG-a,
Psychologische Diagnostik und Evaluation,
6 CP

MMEMO,
Messen und Modellieren,
9 CP

MINDER,
Individuelle Ergänzung,
6 CP

 

 

 

30

2. Sem.

MENTPS,
Entwicklungspsychologie,
6 CP

MSOZPS
Sozialpsychologie,
6 CP

MSOZNE,
Soziale Neurowissenschaften,
6 CP

MFORME-a,
Forschungsmethoden in der Anwendung,
6 CP

MANGPS,
Angewandte Psychologie,
6 CP

 

 

30

2. Jahr

3. Sem.

MVGENE,
Verhaltensgenetik,
6 CP

MFORPR,
Forschungsprojekt,
6 CP

 

MBPRAK,
Berufspraktikum,
15 CP

 

30

4. Sem.

 

 

 

MTHESIS,
Modul Masterarbeit,
30 CP

30

CP: Credit Points, Sem.: Semester

Anlage 2

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen

2.1:

Masterarbeit (Master Thesis), 30 CP

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Lehrveranstaltungen

LV-Art

SWS

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Verteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

MTHESIS

Modul Masterarbeit

Module Master Thesis

Masterarbeit

 

 

P

30

KP

 

PL: 1
SL: 1

Begleitseminar

K

2

K.-Ziffer: Kennziffer; LV: Lehrveranstaltung, V: Vorlesung; S: Seminar, Ü: Übung, K: Kolloquium, T: Tutorium; SWS: Semesterwochenstunden; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.2:

Praktikum (Practical Training), 15 CP

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Lehrveranstaltungen

LV-Art

SWS

Modultyp
P/WP/W

CP

MPTP/KP

Verteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

MBPRAK

Berufspraktikum

Professional Intership

Praktikum

 

 

P

15

MP

 

PL: 0
SL: 1

Kolloquium

K

2

K.-Ziffer: Kennziffer; LV: Lehrveranstaltung, V: Vorlesung; S: Seminar, Ü: Übung, K: Kolloquium, T: Tutorium; SWS: Semesterwochenstunden; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

2.3:

Pflichtmodule (Compulsory Modules), 75 CP

K.-Ziffer

Modultitel,
deutsch

Modultitel, englische
Übersetzung

Lehrveranstaltungen

LV-Art

SWS

Modultyp
P/WP/W

CP

MP/TP/KP

Verteilung der CP
bei TP

PL/SL
(Anzahl)

MGESPS

Gesundheitspsychologie

Health Psychology

Gesundheitspsychologie

V

2

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

Vertiefungsseminar Gesundheitspsychologie

S

2

MKOGPS

Kognitionspsychologie

Cognitive Psychology

Entscheidungspsychologie

V

2

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

Vertiefungsseminar Entscheidungspsychologie

S

2

MENTPS

Entwicklungspsychologie

Developmental Psychology

Neurokognitive Entwicklungspsychologie

V

2

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

Vertiefung Neurokognitive Entwicklungspsychologie

S

2

MSOZPS

Sozialpsychologie

Social Psychology

Sozialpsychologie

V

2

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

Vertiefung Sozialpsychologie

S

2

MPDIAG-a

Psychologische Diagnostik und Evaluation

Psychological Assessment and Evaluation

Vertiefte Psychologische Diagnostik und Evaluationsmethoden

V

1

P

6

MP

 

PL: 1
SL: 0

Psychometrie für Forschung und Praxis

Ü

1

Psychometrie für Forschung und Praxis

T

1

MMEMO

Messen und Modellieren

Measurement and Modelling

Mess- und Strukturmodellierung

V

1

P

9

MP

 

PL: 1
SL: 0

Modellierung für Forschung und Praxis

Ü

1

Modellierung für Forschung und Praxis

T

1

Mathematische Modellierung

V

2

MSOZNE

Soziale Neurowissenschaften

Social Neuroscience

Soziale Neurowissenschaften

V

2

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

Soziale Neurowissenschaften

S

2

MFORME-a

Forschungsmethoden in der Anwendung

Advanced Research Methods

Computergestützte Datenerhebung

S

2

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

Lab-Rotation

K

2

MVGENE

Verhaltensgenetik

Behavioral Genetics

Verhaltensgenetik: Einführung

S

1

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

Verhaltensgenetik: Vertiefung

S

2

MANGPS

Angewandte Psychologie

Applied Psychology

Angewandte Psychologie I

S

2

P

6

TP (LV)

Angewandte Psychologie I, 3 CP

PL: 1
SL: 0

Angewandte Psychologie II

S

2

Angewandte Psychologie II, 3 CP

PL: 1
SL: 0

MFORPR

Forschungsprojekt

Research Project

Forschungsprojekt

K

2

P

6

KP

 

PL: 1
SL: 1

Scientific Debating Club

K

1

MINDER

Individuelle Ergänzung

Individual Supplements

Je nach Wahl und Angebot des Fachbereichs bzw. der Universität Bremen

 

4

P (W innerhalb des Moduls)

6

MP
oder KP

 

Prüfungs- und Studienleistung(en) nach individueller Wahl

K.-Ziffer: Kennziffer; LV: Lehrveranstaltung, V: Vorlesung; S: Seminar, Ü: Übung, K: Kolloquium, T: Tutorium; SWS: Semesterwochenstunden; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

Anlage 3

Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

-

Portfolio: Ein Portfolio gestaltet sich gemäß § 8 Absatz 8 AT MPO und wird zusammenfassend bewertet.



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