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Änderungen
Berichtigung vom 23.09.2014 (BremABl. S. 1135)
§§ 3, 6 und Anlage geändert durch Ordnung vom 11.05.2016 (Brem.ABl. S. 420)*
§§ 1, 3, 4 bis 6, Auflistung der Anlagen, Anlagen 1 und 4 geändert durch Ordnung vom 20.12.2017 (Brem.ABl. 2018 S. 59)**
[Red. Anm.: Die Übergangsregelungen des Artikel 2 der Ordnung vom 11.05.2016 (Brem.ABl. S. 420) sind zu beachten:
”(1) Diese Änderung der Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/17 im Masterstudiengang „Public Health - Gesundheitsförderung und Prävention“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, beenden ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 28. Mai 2014, berichtigt am 23. September 2014.
(3) Die Prüfungsordnung vom 28. Mai 2014, berichtigt am 23. September 2014, tritt zum 30. September 2020 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2020 keinen Abschluss erworben haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch früher, in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 2 gilt:
”(2) Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach der Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung „Public Health - Gesundheitsförderung und Prävention“ vom 11. Mai 2016 studieren.”]