Artikel 2 der Ordnung zur Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Sozialpolitik“ an der Universität Bremen vom 24. April 2024 (Brem.ABl. S. 576):(1) Diese Ordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Masterstudiengang „Sozialpolitik“ ihr Studium aufnehmen. (2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2024/25 bereits ihr Studium im Masterstudiengang „Sozialpolitik“ aufgenommen haben, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss in die geänderte Ordnung wechseln. Der Antrag muss bis zum 15. November 2024 beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.