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Änderungen:
§§ 1, 2, 4 und 6 sowie Anlage 2 geändert durch Ordnung vom 14. Februar 2018 (Brem.ABl. S. 156)1)
mehrfach geändert durch Ordnung vom 10. Juni 2020 (Brem.ABl. S. 584)2)
§§ 2 und 3, Auflistung der Anlagen sowie Anlagen 1 und 2 geändert, Anlage 4 aufgehoben, Anlage 5 neu eingefügt durch Ordnung vom 7. Dezember 2022 (Brem.ABl. 2023 S. 35, ber. S. 82)3)
Anlage 5 § 3 geändert durch Ordnung vom 14. Februar 2024 (Brem.ABl. S. 375)4)
Diese Änderung gilt gemäß Artikel 2 Satz 3 der Ordnung vom 14. Februar 2018 (Brem.ABl. S. 156) für Studierende, die ab dem Wintersemester 2017/18 im Masterstudiengang „Space Sciences and Technologies - Sensing, Processing, Communication“ ihr Studium aufgenommen haben.
[Red. Anm.: Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Änderungsordnung vom 10. Juni 2020 (Brem.ABl. S. 584, 594) gilt folgende Regelung:
„(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2020/21 gemäß der Prüfungsordnung vom 5. April 2017, geändert am 14. Februar 2018, begonnen haben, können auf Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 15. November 2020 zu stellen. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.“]
[Red. Anm.: Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 7. Dezember 2022 (Brem.ABl. 2023 S. 35, 42) gilt folgende Regelung:
„(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. April 2023 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Sommersemester 2023 im Masterstudiengang „Space Sciences and Technologies – Sensing, Processing, Communication“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2023 aufgenommen haben, wechseln in die geänderte Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.“]
[Red. Anm.: Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 14. Februar 2024 (Brem.ABl. S. 375) gilt folgende Regelung:
„(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Masterstudiengang „Space Sciences and Technologies – Sensing, Processing, Communication“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2024/25 aufgenommen haben, wechseln in die geänderte Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.“]