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Änderungen
Berichtigung (Brem.ABl. 2023 S. 33)
Titel und mehrfach geändert sowie Anlage 5 aufgehoben durch Ordnung vom 27.04.2016 (Brem.ABl. S. 469)*
[Red. Anm.: Die Übergangsregelungen des Artikel 2 der Ordnung vom 27.04.2016 (Brem.ABl. S. 469) sind zu beachten:
”(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2016 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/17 ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2016/17 ihr Studium begonnen haben und ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 23. Mai 2012 absolvieren, werden auf Antrag in die vorliegende Prüfungsordnung überführt. Über die Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen entscheidet der Masterprüfungsausschuss nach individueller Sachlage.
(3) Die Prüfungsordnung vom 23. Mai 2012 tritt zum 30. September 2018 außer Kraft. Studierende, die bis dahin ihr Studium nicht abgeschlossen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen entscheidet der Masterprüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]