|
|
aufgeh. durch § 8 Absatz 4 Satz 1 der Ordnung vom 12. Juni 2019 (Brem.ABl. S. 826)
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 20.09.2011 (Brem.ABl. S. 1455) |
Die Fachbereichsräte des Fachbereichs 7 (Wirtschaftswissenschaft) und des Fachbereichs 11 (Human- und Gesundheitswissenschaften) haben am 1. Dezember 2009 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i. V. m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339) folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Masterstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005 in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Wirtschaftspsychologie“ sind insgesamt 120 CP zu erwerben.
(2) In den folgenden Prüfungsgebieten müssen Module belegt und Kreditpunkte erworben werden1:
Pflichtbereich (108 CP):
11 Pflichtmodule (72 CP),
Forschungsprojekt (12 CP),
Masterarbeit mit Kolloquium (24 CP).
Wahlpflichtbereich (12 CP):
3 Wahlpflichtmodule (im Umfang von je 6 CP).
Anhang 1 stellt den Studienverlauf in struktureller Form dar. Anhang 2 ordnet Inhalte und Prüfungsformen den einzelnen Modulen zu.
(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden im jährlichen Turnus angeboten.
(4) Die einzelnen den Modulen zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in der Jahresplanung des Lehrprogramms ausgewiesen. Darüber hinaus können weitere Lehrveranstaltungen den Modulen zugeordnet werden.
(5) Das Studium bietet Optionen, Lehrveranstaltungen ausländischer Partneruniversitäten als Wahlpflichtveranstaltungen des Auslandsmoduls anzuwählen.
(6) Im Forschungsprojekt werden praxisbezogene Forschungsarbeiten eigenverantwortlich unter Beratung und Begleitung durch Lehrende des Masterstudiengangs im Rahmen des Forschungskolloquiums durchgeführt.
(7) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module im Wahlpflichtbereich in englischer oder deutscher Sprache durchgeführt.
(8) Zu Beginn des Wintersemesters findet im Rahmen des Moduls „Einführung in die Wirtschaftspsychologie“ ein Einführungsworkshop statt. Der Workshop dient der Orientierung im Studium sowie der individuellen Studienplanung.
Eine detaillierte Auflistung der Module und deren Zuordnung zu den Prüfungsbereichen befinden sich im Anhang.
(1) Modulprüfungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden:
Klausur (ca. 60 bis 240 Minuten),
mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten),
schriftlich ausgearbeitetes Referat mit Vortrag (ca. 20 bis 45 Minuten),
Hausarbeit,
Forschungsbericht.
(2) Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.
(3) Sofern in der Anlage 2 zu dieser Ordnung die Prüfungsform nicht festgelegt ist, kann die Prüferin/der Prüfer eine Prüfungsform gemäß Absatz 1 festlegen. Formen, Fristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.
(4) Anmeldungen zu Modulprüfungen erfolgen spätestens 4 Wochen nach Beginn des jeweiligen Semesters. Nach erfolgter Anmeldung sind die Prüfungstermine bindend. Rücktritte sind nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich.
(5) Die Anmeldung zu einer Prüfung schließt die Anmeldung zu den ggf. erforderlichen jeweiligen Wiederholungsprüfungen mit ein.
(6) Prüfungen nach Absatz 1 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 4 Teilnehmerinnen/Teilnehmern (Buchstabe b, c, d) bzw. bis zu 2 Teilnehmerinnen/Teilnehmern (Buchstabe e) erbracht werden.
(7) Die Modulprüfungen der folgenden Module können sich aus mehreren Prüfungsformen zusammensetzen (Kombinationsprüfung). Die Zusammensetzung und Gewichtung der jeweiligen Prüfungen wird durch den Prüfungsausschuss festgelegt. Formen, Fristen, Dauer und Umfang der Modulprüfungen sind dem Studierenden zu Beginn des Moduls bekannt zu geben:
Arbeits- und Organisationspsychologie,
Arbeit und Identität,
Unternehmensführung,
Nachhaltiges Management,
Spezielle Methoden 1 und 2,
Internationalität,
Markt und Konsum,
Arbeitswissenschaft.
(8) Prüfungen werden studienbegleitend in dem zugehörigen Modul oder im Anschluss daran abgelegt. Die Termine für Prüfungen sind so festzulegen, dass sie innerhalb des Semesters, in dem das Modul endet, erstmalig erbracht und bewertet werden können.
(9) Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erstmalige Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung kann vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters ermöglicht werden. Sie findet spätestens bis zum Ende des folgenden Semesters statt. Die Wiederholung kann auch in einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Form erfolgen.
(10) Die Prüfungsleistungen folgender Module werden mit ‚bestanden‚ bzw. ‚nicht bestanden‚ bewertet und nicht benotet:
Kompaktkurs BWL,
Kompaktkurs Psychologie.
Diese Prüfungsleistungen werden bei der Bildung der Abschlussnote nicht berücksichtigt.
(1) Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nach Maßgabe des Bremischen Hochschulgesetzes.
(2) Beabsichtigt die/der Studierende, eine Studien- und Prüfungsleistung im Rahmen eines Auslandsstudiums zu erbringen, soll die Möglichkeit der Anerkennung vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem Prüfungsausschuss geklärt werden.
(1) Die Masterarbeit kann als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 3 Personen erstellt werden, wenn der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar ist.
(2) Die Masterarbeit wird in deutscher oder, nach Vereinbarung mit der Prüferin/dem Prüfer, in englischer Sprache verfasst.
(3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 720 Stunden = 24 CP, die innerhalb von 18 Wochen abgeleistet werden muss. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 6 Wochen genehmigen.
(4) Zur Masterarbeit findet zum nächstmöglichen Termin, spätestens vier Wochen nach Vorlage der Gutachten, ein Kolloquium statt. Das Kolloquium umfasst einen etwa 30-minütigen Vortrag und eine etwa 30-minütige Diskussion. Für Masterarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Note des Kolloquiums fließt mit 20% in die gemeinsame Note ein.
(5) Der Zeitraum für die Bewertung der Masterarbeit soll so kurz wie möglich sein und vier Wochen nicht überschreiten.
Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2009/10 erstmals im Masterstudiengang „Wirtschaftspsychologie“ immatrikuliert werden.
Genehmigt, Bremen den 1. Februar 2010
Der Rektor
der Universität Bremen
Anhang 1: | Studienstruktur |
Anhang 2: | Studienplan und Modulplan Master Wirtschaftspsychologie |
Studienstruktur
Wirtschaftspsychologie
Pflichtbereich | Wahlpflichtbereich | ||||||||
Kompaktkurs Psychologie | Arbeit und Identität | ||||||||
Modulprüfung | 8 CP | Teilprüfungen | 6 CP | ||||||
Kompaktkurs BWL | Markt und Konsum | ||||||||
Modulprüfung | 8 CP | 6 CP | |||||||
Einführung Wirtschaftspsychologie | Auslandsmodul | ||||||||
Modulprüfung | 8 CP | 6 CP | |||||||
Forschungsmethoden für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | |||||||||
Modulpüfung | 6 CP | ||||||||
Unternehmensführung | |||||||||
Modulprüfung | 6 CP | ||||||||
Arbeits- und Organisationspsychologie | |||||||||
Teilprüfungen | 6 CP | ||||||||
Nachhaltiges Management | |||||||||
Teilprüfungen | 6 CP | ||||||||
Spezielle Methoden 1 | |||||||||
Teilprüfungen | 6 CP | ||||||||
Spezielle Methoden 2 | |||||||||
Teilprüfungen | 6 CP | ||||||||
Internationalität | |||||||||
Teilprüfungen | 6 CP | ||||||||
Arbeitswissenschaft | |||||||||
Teilprüfungen | 6 CP | ||||||||
Forschungsprojekt | |||||||||
Forschungsarbeit mit Ergebnisbericht und Präsentation | 12 CP | ||||||||
Masterarbeit | |||||||||
Masterarbeit mit Kolloquium | 24 CP |
Gesamt 120 CP
1 Eine detaillierte Auflistung der Module und deren Zuordnung zu den Prüfungsbereichen befinden sich im Anhang.
Studienplan und Prüfungsanforderungen
Modulbezeichnung | P/ WP | CP | MP/TP | Prüfungsform | 1. Sem. | 2. Sem. | 3. Sem. | 4. Sem. |
Kompaktkurs Psychologie | P | 8 | MP | Klausur, Referat oder mündliche Prüfung | 2 S | |||
Kompaktkurs BWL | P | 8 | MP | Klausur, Referat oder mündliche Prüfung | 2 S | |||
Einführung Wirtschaftspsychologie | P | 8 | MP | Referate | 2 S | |||
Forschungsmethoden für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | P | 6 | MP | mündliche Prüfung | 2 V | |||
2 S | ||||||||
Unternehmensführung | P | 6 | MP | Klausur oder Hausarbeit | 2 S | |||
2 S | ||||||||
2 S | ||||||||
Arbeits- und Organisationspsychologie | P | 6 | TP | Klausur oder Hausarbeit | 2 S | |||
2 S | ||||||||
2 S | ||||||||
Spezielle Methoden I | P | 6 | TP | Klausur oder Hausarbeit | 2 S | |||
2 S | ||||||||
2 S | ||||||||
2 S | ||||||||
2 S | ||||||||
Forschungsprojekt | P | 12 | MP | Hausarbeit | 1 K | 1 K | ||
Arbeitswissenschaft | P | 6 | TP | Klausur oder Hausarbeit | 2 Ü | |||
2 Ü | ||||||||
2 Ü | ||||||||
Nachhaltiges Management | P | 6 | TP | Klausur oder Hausarbeit | 2 S | |||
2 S | ||||||||
Spezielle Methoden II | P | 6 | TP | Klausur oder Hausarbeit | 2 S | |||
2 S | ||||||||
2 S | ||||||||
2 S | ||||||||
2 S | ||||||||
Internationalität | P | 6 | TP | Klausur oder Hausarbeit | 2 S | |||
2 S | ||||||||
Arbeit und Identität | WP | 6 | TP | Klausur oder Hausarbeit | 2 S | |||
2 S | ||||||||
Markt und Konsum | WP | 6 | nach Maßgabe des Veranstalters | X | ||||
Auslandsmodul | WP | 6 | nach Maßgabe des Veranstalters | X | ||||
Masterarbeit | P | 24 | MP | Masterarbeit | X |
Erläuterung:
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht, CP: Creditpoints, MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung, Lehrveranstaltungsformen: V: Vorlesung, S: Seminar, Ü: Übung, K: Kolloquium, TP: Jeweils 2 Teilprüfungen im Umfang von jeweils 3 CP.