[Red.Anm.: Gemäß § 8 Absatz 3 der Bachelorprüfungsordnung vom 5. Juni 2018 (Brem.ABl. S. 817) gilt folgende Regelung: ”(3) Studierende, die vor dem 1. September 2018 das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Prüfungsbestimmungen ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2022. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen anerkannt werden.”]