Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten
für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium
(Master of Education)
Vom 25. Februar 2014
Gemäß § 4 Absatz 5 Bremisches Lehrerausbildungsgesetz vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259), das zuletzt durch Gesetz vom 14. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 673) geändert worden ist, werden für das Bachelor- und Masterstudium (Master of Education) für die Lehrämter an öffentlichen Schulen nach § 1 Absatz 1 Bremisches Lehrerausbildungsgesetz hiermit die zugelassenen Fächer und möglichen Fächerkombinationen verbindlich festgelegt.
- 1.
Studienfächer:
Deutsch
Elementarmathematik
Englisch
Inklusive Pädagogik
Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht
Musische Fächer
- -
Kunst-Medien-Ästhetische Bildung
- -
Musikpädagogik
Religionswissenschaft/Religionspädagogik
Anmerkungen:
- -
Es sind drei Fächer zu studieren.
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Deutsch und Elementarmathematik sind Pflichtfächer.
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Wird das Studienfach Inklusive Pädagogik als großes Fach studiert, ist Deutsch oder Elementarmathematik Pflichtfach.
- -
Das Studienfach Inklusive Pädagogik wird entsprechend der Vorgaben für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik studiert und führt zur Doppelqualifikation für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik. Im Anschluss entscheiden die Studiumsabsolventinnen und -absolventen, ob sie den Vorbereitungsdienst entweder für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik oder für das Lehramt an Grundschulen absolvieren wollen.
- 2.
Studienfächer:
Deutsch
Fremdsprachen
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Englisch
- -
Französisch
- -
Spanisch
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Russisch
Mathematik
Musische Fächer
- -
Kunst-Medien-Ästhetische Bildung
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Musikpädagogik
Naturwissenschaftliche Fächer
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Biologie
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Chemie
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Physik
Sozialwissenschaftliche Fächer
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Geografie
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Geschichte
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Politik
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Religionswissenschaft/Religionspädagogik
Anmerkungen:
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Es sind zwei Fächer zu studieren.
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Die Fächerkombination aus zwei sozialwissenschaftlichen Fächern ist nicht zulässig.
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Russisch kann nur als Kooperationsfach mit der Universität Oldenburg studiert werden.
- 3.
Berufliche Fachrichtungen (Gewerblich-Technische Wissenschaften):
Elektrotechnik
Informationstechnik
Metalltechnik
Fahrzeugtechnik
Studienfächer:
Deutsch
Englisch
Mathematik
Naturwissenschaftliche Fächer
- -
Chemie
- -
Physik
Politik
Anmerkung:
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Es sind im Masterstudium eine berufliche Fachrichtung und ein allgemein bildendes Fach zu studieren.
- -
Abweichende Fächerkombinationen für ein Aufnahme-/Zulassungsverfahren können für das Masterstudium vom Rektor der Universität Bremen im Einvernehmen mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft zugelassen werden.
- 4.
Studienfächer:
Inklusive Pädagogik mit den Förderschwerpunkten:
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Geistige Entwicklung
- -
Lernen
- -
Sprache
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Emotionale und soziale Entwicklung
Deutsch
Elementarmathematik
Englisch
Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht
Musische Fächer
- -
Kunst-Medien-Ästhetische Bildung
- -
Musikpädagogik
Religionswissenschaft/Religionspädagogik
Anmerkungen:
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Es sind zwei Förderschwerpunkte im Rahmen des Studienfachs Inklusive Pädagogik zu studieren.
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Ergänzend zur Inklusiven Pädagogik sind zwei allgemein bildende Fächer zu studieren, von denen eines Deutsch oder Elementarmathematik sein muss. Das Studium führt zur Doppelqualifikation für das Lehramt für Inklusive Pädagogik / Sonderpädagogik und für das Lehramt an Grundschulen. Im Anschluss entscheiden die Studiumsabsolventinnen und -absolventen, ob sie den Vorbereitungsdienst entweder für das Lehramt für Inklusive Pädagogik / Sonderpädagogik oder für das Lehramt an Grundschulen absolvieren wollen.
- -
Die Einführung in den Anfangsunterricht Deutsch oder Elementarmathematik ist verpflichtend, sofern dieses nicht als Fach studiert wird.
- 5.
- a)
Diese Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education) tritt mit Wirkung vom 1. März 2014 in Kraft.
- b)
Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education) an der Universität Bremen das Bachelorstudium oder das Masterstudium mit anderen als den hier zugelassenen Fächern und Fächerkombinationen aufgenommen haben, können ihr Lehramtsstudium gemäß § 4 Absatz 2 Bremisches Lehrerausbildungsgesetz vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 673 - 677), beenden und die damit verbundenen Prüfungen in den Fächern ablegen, für die sie zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Festlegung immatrikuliert gewesen sind.
Bremen, den 25. Februar 2014
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft