Die Hauptaufgabe des Finanzplanungsrats besteht darin, Empfehlungen für eine Koordinierung der Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu geben. Seit 2002 soll er zusätzlich Empfehlungen für die innerstaatliche Einhaltung der Verschuldungsvorgaben des "europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes"aussprechen.