Förderrichtlinie des Bereichs Entwicklungszusammenarbeit bei der Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen
Förderrichtlinie des Bereichs Entwicklungszusammenarbeit bei der Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen
Das Land Bremen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für Maßnahmen mit entwicklungspolitischem Bezug.