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Förderrichtlinie für die Vergabe der Mittel zur Förderung von Maßnahmen und
Projekten von Quartierbezogenen Förderleistungen aus dem Innovationstopf
bei der Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen
Vom 2. Oktober 2020
Das Land Bremen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte von quartierbezogenen Förderleistungen.
Bremen, den 2. Oktober 2020
Senatskanzlei