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- Für einen effektiven presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber allen Behörden - auch des Bundes
Für einen effektiven presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber allen Behörden - auch des Bundes
Entschließung der 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 27. Juni 2013 in Erfurt
Kurzbeschreibung
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20. Februar 2013 entschieden, dass die Pressegesetze der Länder keine Verpflichtung von Bundesbehörden zur Auskunftserteilung an Journalistinnen und Journalisten begründen. Die Gesetzgebungskompetenz für den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden liege danach beim Bund. Eine entsprechende Auskunftsverpflichtung existiert bislang nicht.
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit