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- Gebührenhandbuch - B 17 - Gebührenordnung für die Teilnahme ehemaliger Referendar*innen an Klausuren- und Aktenvortragskursen zur Vorbereitung auf die Wiederholung der zweiten Staatsprüfung für Juristen zum Zweck der Notenverbesserung
Gebührenhandbuch - B 17 - Gebührenordnung für die Teilnahme ehemaliger Referendar*innen an Klausuren- und Aktenvortragskursen zur Vorbereitung auf die Wiederholung der zweiten Staatsprüfung für Juristen zum Zweck der Notenverbesserung
Nach §23 a der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen
Kurzbeschreibung
Das Bremische Gebührenhandbuch soll allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der bremischen Verwaltung, die häufiger Gebühren und Beiträge zu berechnen haben, in zusammengefasster Form alle wesentlichen in Frage kommenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen zur Hand geben. Es ist keine amtliche Fundstelle der hierin enthaltenen Gesetze und Verordnungen.
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen