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- Gebührenhandbuch - C 14 - Ortsgesetz über die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen in der Stadtgemeinde Bremen
Gebührenhandbuch - C 14 - Ortsgesetz über die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen in der Stadtgemeinde Bremen
Kurzbeschreibung
Das Bremische Gebührenhandbuch soll allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der bremischen Verwaltung, die häufiger Gebühren und Beiträge zu berechnen haben, in zusammengefasster Form alle wesentlichen in Frage kommenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen zur Hand geben. Es ist keine amtliche Fundstelle der hierin enthaltenen Gesetze und Verordnungen.
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen