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(1) Für die Teilnahme an einem der in der Anlage genannten postgradualen Studiengänge erhebt die Hochschule Bremen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Studiengebühr.
(2) Die Studiengebühr wird erhoben für die Teilnahme von Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums an Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien, in denen weitere wissenschaftliche oder berufliche Qualifikationen vermittelt oder abgeschlossene Studien vertieft oder ergänzt werden können.
Die Gebührenpflicht entsteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Studiengangs mit der Zulassung zum Studium in einem der in der Anlage genannten Studiengänge. Die Immatrikulation und die Rückmeldung setzen den Nachweis der Zahlung der Studiengebühr voraus.
zur Gebührenordnung für das Studium in postgradualen Studiengängen der Hochschule Bremen
I.
Gebührenpflichtige Studiengänge
Die Studiengebühr gemäß § 1 wird für folgende Studiengänge erhoben:
Masterstudiengang „Business Administration“
Masterstudiengang „Global Management“
Masterstudiengang „International Tourism Management“
Masterstudiengang „European Studies“
II.
Höhe der Gebühren
„Business Administration“
Die Studiengebühr beträgt insgesamt Euro 12 980.
Die Studiengebühr beträgt für das
1. Semester: | Euro | 3 245 |
2. Semester: | Euro | 3 245 |
3. Semester: | Euro | 3 245 |
4. Semester: | Euro | 3 245. |
Die restliche Studiengebühr für das 1. Semester (§ 3 Satz 2) sowie die Studiengebühr für das 2. Semester in Höhe von insgesamt Euro 5 490 ist bei der Immatrikulation zu zahlen. Die Studiengebühr für das 3. und 4. Semester ist bei der Rückmeldung für das 3. Semester zu zahlen.
Die Studiengebühr für die Wiederholung eines Semesters im Fall des Nichtantritts zur Prüfung oder des Nichtbestehens der Abschlussprüfung beträgt Euro 500.
„Global Management“
Die Studiengebühr beträgt insgesamt Euro 10 000.
Die Studiengebühr beträgt für das
1. Semester: | Euro | 5 000 |
2. Semester: | Euro | 5 000. |
Die restliche Studiengebühr (§ 3 Satz 2) in Höhe von Euro 9 000 ist bei der Immatrikulation zu zahlen. Auf Antrag kann dem oder der Studierenden gestattet werden, die Studiengebühr für das 2. Semester bei der Rückmeldung zu zahlen.
Die Studiengebühr für die volle oder teilweise Wiederholung eines Semesters, für den Fall des Nichtantritts zur Prüfung oder des Nichtbestehens der Abschlussprüfung beträgt Euro 1 000.
„International Tourism Management“
Die Studiengebühr beträgt insgesamt Euro 12 500.
Die Studiengebühr beträgt für das
1. Semester: | Euro | 6 250 |
2. Semester: | Euro | 6 250. |
Die restliche Studiengebühr (§ 3 Satz 2) in Höhe von Euro 11 500 ist bei der Immatrikulation zu zahlen. Auf Antrag kann dem oder der Studierenden gestattet werden, die Studiengebühr für das 2. Semester bei der Rückmeldung zu zahlen.
Die Studiengebühr für die volle oder teilweise Wiederholung eines Semesters, für den Fall des Nichtantritts zur Prüfung oder des Nichtbestehens der Abschlussprüfung beträgt Euro 1 000.
„European Studies“
Die Studiengebühr beträgt insgesamt Euro 6 900.
Die Studiengebühr beträgt für das
1. Semester: | Euro | 3 450 |
2. Semester: | Euro | 3 450. |
Die restliche Studiengebühr (§ 3 Satz 2) für das 1. Semester sowie die Studiengebühr für das 2. Semester in Höhe von insgesamt Euro 5 900 ist bei der Immatrikulation zu zahlen. Auf Antrag kann dem oder der Studierenden gestattet werden, die Studiengebühr für das 2. Semester bei der Rückmeldung zu zahlen.
Die Studiengebühr für die volle oder teilweise Wiederholung eines Semesters, für den Fall des Nichtantritts zur Prüfung oder des Nichtbestehens der Abschlussprüfung beträgt Euro 710.