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Gemäß § 109 Abs. 5 in Verbindung mit § 109 Abs. 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) vom 20. Juli 1999 (BremGBl. S. 183) erlässt der Senator für Bildung und Wissenschaft folgende Gebührenordnung:
(1) Bei der Benutzung der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen und ihrer Einrichtungen werden die in dem anliegenden Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren erhoben.
(2) Neben den Gebühren sind vom Benutzer zu ersetzen:
die entstandenen Kosten für die Ersatzbeschaffung von Werken
Kosten und Auslagen aufgrund anderer Rechtsvorschriften (z.B. Leihverkehrsordnung)
die sonstigen entstandenen Kosten.
(zu § 1 Absatz 1)
Gebührenverzeichnis
1. | Benutzungsgebühr |
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1.1 | Benutzung der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen für 12 Monate | 20,00 Euro |
1.2 | Mitglieder der staatlichen bremischen Hochschulen gemäß § 1 Absatz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes, Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines gültigen Schülerausweises oder einer Schulbescheinigung sowie Benutzerinnen und Benutzer, die einen gültigen gebührenpflichtigen Jahresausweis der Stadtbibliothek Bremen besitzen und eine Quittung über die dort entrichtete Gebühr vorlegen Auf Antrag können darüber hinaus Mitglieder von Instituten an den Hochschulen dem vorgenannten Personenkreis gleichgestellt werden, sofern dies in den zwischen den Hochschulen und den Instituten geschlossenen Kooperationsvereinbarungen vorgesehen ist. | gebührenfrei |
1.3 | Studierende anderer Hochschulen Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld, von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, von Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter im Sinne des § 8 Nummer 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Auszubildende, Referendarinnen, Referendare, Rentnerinnen und Rentner jeweils nur bei Vorlage gültiger Nachweise für 12 Monate | 10,00 Euro |
2. | Mahngebühren bei Überschreitung der Leihfristen je Verbuchungseinheit |
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2.1 | bei der ersten Mahnung | 2,00 Euro |
2.2 | bei der zweiten Mahnung | 5,00 Euro |
2.3 | bei der dritten Mahnung | 10,00 Euro |
| Die Gebühr zu den Nummern 2.1 bis 2.3 entsteht mit der Erstellung des Mahnschreibens und wird unabhängig von dessen Zugang bei der Benutzerin oder bei dem Benutzer erhoben. |
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3. | Ersatzbeschaffung oder Reproduktion und Wiederherstellung von Werken |
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3.1 | Bearbeitungsgebühren für die Ersatzbeschaffung oder Reproduktion inklusive Einarbeitung, pro Werk |
20,00 Euro |
3.2 | Bearbeitungsgebühr für die Einarbeitung, soweit keine Ersatzbeschaffungskosten zu berechnen sind, pro Werk | 15,00 Euro |
3.3 | Wiederherstellung des Einbandes, pro Werk | 20,00 Euro |
4. | Auswärtiger Leihverkehr |
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4.1 | Bestellung von Werken oder Kopien im auswärtigen Leihverkehr unabhängig vom Liefererfolg innerhalb Deutschlands Zusätzliche Gebühren, die durch die Forderungen der Lieferbibliotheken in unterschiedlicher Höhe entstehen, sind als besondere Auslagen zu erstatten. | 1,50 Euro |
4.2 | Verlust eines EDV-lesbaren Datenträgers des auswärtigen Leihverkehrs | 6,00 Euro |
5. | Erteilung von schriftlichen bibliografischen oder entsprechenden Auskünften nach dem tatsächlich entstehenden Zeitaufwand in Anrechnung des jeweils geltenden Stundensatzes für einen Beamten der Laufbahngruppe II erstes Einstiegsamt (A9 - A12) oder Arbeitnehmer in vergleichbarer Vergütungsgruppe nach Nummer 103.00 der Anlage (zu § 1) der Allgemeinen Kostenverordnung, (Einfachere Katalogauskünfte sind gebührenfrei.) | 14,50 Euro bis |
6. | Sondernutzung von Handschriften und anderen Sonderbeständen |
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6.1 | Vervielfältigungen (Papierkopien oder digitale Reproduktionen) von Teilen dieser Bestände erfolgen nur auf Anfrage und als Sonderauftrag. Berechnung nach dem tatsächlich entstehenden Zeitaufwand in Anrechnung des jeweils geltenden Stundensatzes für einen Beamten der Laufbahngruppe I zweites Einstiegsamt (A5 - A8) oder Arbeitnehmer in vergleichbarer Vergütungsgruppe nach Nummer 103.00 der Anlage (zu § 1) der Allgemeinen Kostenverordnung zuzüglich Materialkosten, | 12,00 Euro bis |
6.2 | Genehmigung der Nutzung von Reproduktionen für gewerbliche Zwecke durch Dritte | 50,00 Euro bis 1 000,00 Euro |
7. | Digitalisierung on Demand gemäß den AGB für Digitalisierung on Demand, vorbehaltlich der Zustimmung der Staats- und Universitätsbibliothek |
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| Grundpreis inklusive 30 Seiten | 20,00 Euro |
| Jede weitere Seite | 0,50 Euro |
| Optical Character Recognition für den Volltext, | 0,10 Euro |
8. | Sonstige Gebühren |
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8.1 | Anordnung des Ausschlusses von der Benutzung | 10,00 Euro bis |
8.2 | Ersatzausfertigung eines Verbuchungsausweises | 5,00 Euro |
8.3 | Bearbeitungsgebühr bei Ersatz von Schlössern bei Verlust eines Schlüssels zuzüglich Reparatur- und Ersatzkosten | 16,00 Euro |
8.4 | Verlust einer Garderobenmarke | 5,00 Euro |
9. | Inanspruchnahme des Literatur- und Informationslieferdienstes SUBITO |
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| Die Inanspruchnahme des Literatur- und Informationslieferdienstes SUBITO ist entgeltpflichtig. Es gelten die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des subito - Dokumente aus Bibliotheken e.V., die in der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen eingesehen werden können und Online unter der Internetadresse www.subito-doc.de zur Verfügung stehen. |
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