Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.05.1996 bis 31.12.1999
aufgeh. durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 560)
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.06.2001 (Brem.GBl. S. 207) |
Der Magistrat verkündet den nachstehenden von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Gebührentarif:
§ 1
Kanalbenutzungsgebühr
(1) Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt bei
a) Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen (Schmutz- und Regenwasser- oder Mischwasserkanal) |
5,45 DM/m³ |
b) Einleitung von Abwasser (Schmutzwasser) in die öffentlichen Abwasseranlagen, soweit ein Regenwasserkanal in mittel- oder unmittelbar an das Grundstück grenzenden Straßen nicht vorhanden ist |
4,65 DM/m³ |
c) Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen aus Abwassersammelgruben |
5,45 DM/m³ |
(2) Die Gebühr nach Absatz 1 Buchstabe a ermäßigt sich für jährliche Abwassermengen
von 10 001 m³ bis 25 000 m³ | um 15 v. H./m³ |
von 25 001 m³ bis 50 000 m³ |
um 30 v. H./m³ |
und für jeden m³ über 50 000 m³ |
um 40 v. H./m³. |
§ 2
Hausanschlußgebühr
Die Hausanschlußgebühr beträgt 1 170,- DM/m.
§ 3
Abscheidergebühr
Die Gebühr für die Entleerung und Reinigung von Benzin- und Ölabscheidern beträgt 517,- DM/t.
§ 4
Inkrafttreten
Der Gebührentarif tritt am 1. Mai 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Gebührentarif vom 9. Dezember 1993 (Brem.GBl. S. 375) außer Kraft.
Bremerhaven, den 18. April 1996
Magistrat der Stadt
Bremerhaven
gez. Richter
Oberbürgermeister