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- Gemeinsame Prüfung der Falldatei Rauschgift deckt gravierende Mängel auf - Konsequenzen für polizeiliche Datenverarbeitung notwendig
Gemeinsame Prüfung der Falldatei Rauschgift deckt gravierende Mängel auf - Konsequenzen für polizeiliche Datenverarbeitung notwendig
Entschließung der 92. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
Kurzbeschreibung
Die Falldatei Rauschgift ist eine bundesweite Verbunddatei, in der Informationen über sichergestellte Drogen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gespeichert werden.
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz