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Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Bremisches Brexit-Übergangsgesetz - BremBrexitÜG)

Bremisches Brexit-Übergangsgesetz

Veröffentlichungsdatum:15.02.2019 Inkrafttreten01.02.2020
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.02.2020 bis 31.12.2020Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 24

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juris-Abkürzung: BremBrexitÜG
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Amtliche Abkürzung:BremBrexitÜG
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt
des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
(Bremisches Brexit-Übergangsgesetz - BremBrexitÜG)
Vom 29. Januar 2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.02.2020 bis 31.12.2020

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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§ 1
Übergangsregelung

Für die Dauer des Übergangszeitraums gemäß dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft gilt im Landesrecht das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft. Dies gilt nicht für das Wahlrecht und die Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach dem Bremischen Wahlgesetz sowie die Eintragungs- und Stimmberechtigung nach § 25 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid.

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§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt. Es tritt mit Ablauf des im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft definierten Übergangszeitraums außer Kraft. Der Tag des Inkrafttretens sowie der Tag des Außerkrafttretens sind im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*) **)

Bremen, den 29. Januar 2019

Der Senat

Fußnoten

*)

Gemäß Bekanntmachung vom 30. Januar 2020 (Brem.GBl. S. 6) ist das Gesetz nach seinem § 2 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.

**)

Gemäß Bekanntmachung vom 31. Dezember 2020 (Brem.GBl. 2021 S. 1) ist das Gesetz nach seinem § 2 Satz 2 mit Ablauf des im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft definierten Übergangszeitraums mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft getreten.

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