Zum 18.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) aufgrund des § 9 Abs. 4 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) beschlossene Gesetz:
Einzelansicht Seitenanfang§ 1
Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß auf Landesrecht beruhende Regelungen in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommen werden können und inwieweit auf diese Festsetzungen die Vorschriften des Bundesbaugesetzes Anwendung finden.
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