Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2025
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 und 2 neu gefasst durch Gesetz vom 22.01.2025 (Brem.GBl. S. 27) |
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
§ 1
Steuersatz für die Grunderwerbsteuer
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf in der Freien Hansestadt Bremen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,5 vom Hundert.
§ 2
Anwendungsbereich
Der Steuersatz nach § 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2025 verwirklicht werden. Auf Erwerbsvorgänge, die vor dem 1. Juli 2025 verwirklicht werden, ist der Steuersatz nach § 1 in der bis zum 30. Juni 2025 geltenden Fassung anzuwenden.
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Bremen, den 16. November 2010
Der Senat