Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 und 2 neu gefasst durch Gesetz vom 22.01.2025 (Brem.GBl. S. 27) |
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
§ 1
Steuersatz für die Grunderwerbsteuer
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Bremen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 4,5 vom Hundert.
§ 2
Übergangsregelung
Der Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2011 verwirklicht werden.
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Bremen, den 16. November 2010
Der Senat