Zum 18.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 und 2 neu gefasst durch Gesetz vom 19.11.2013 (Brem.GBl. S. 559) |
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
§ 1
Steuersatz für die Grunderwerbsteuer
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Bremen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 vom Hundert.
§ 2
Anwendungsbereich
Der Steuersatz nach § 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 verwirklicht werden.
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Bremen, den 16. November 2010
Der Senat