Zum 22.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Dem Kirchenbezirk Niedersachsen-West der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und den ihm angehörenden Gemeinden Bethlehem-Gemeinde in Bremen und St.-Andreas-Gemeinde in Bremerhaven werden die Rechte von Körperschaften des öffentlichen Rechts für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen verliehen.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Änderungen der Verfassungen sind dem Senat mitzuteilen. Ihm ist auf Verlangen auch über andere wesentliche Verhältnisse, insbesondere über die Zahl der Gemeinden und Mitglieder, über die Zusammensetzung der Organe und über die Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.
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