Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland vom 22. Februar 1962

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland

Veröffentlichungsdatum:28.02.1962 Inkrafttreten23.02.1962
Fundstelle Brem.GBl. 1962, S. 56
Gliederungsnummer:222-a-4
Zitiervorschlag: "Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland vom 22. Februar 1962 (Brem.GBl. 1962, S. 56)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: Ev-FreikGemKöRVerlG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 222-a-4
juris-Abkürzung:Ev-FreikGemKöRVerlG BR
Ausfertigungsdatum:22.02.1962
Gültig ab:23.02.1962
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1962, 56
Gliederungs-Nr:222-a-4
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
an den Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland
Vom 22. Februar 1962
Zum 22.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1

Dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland wird für das Land Bremen die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2

Änderungen der Verfassung sind dem Senat mitzuteilen. Ihm ist auf Verlangen auch über andere wesentliche Verhältnisse der Religionsgesellschaft in Bremen, insbesondere über die Zahl der Gemeinden und Mitglieder, über die Zusammensetzung der Verwaltungsorgane der Religionsgesellschaft und ihrer Gemeinden und über die Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.

Bekanntgemacht im Auftrage des Senats.

Bremen, den 28. Februar 1962.

 

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.