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  • Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland vom 18. Mai 1981

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland

Veröffentlichungsdatum:05.06.1981 Inkrafttreten06.06.1981
Fundstelle Brem.GBl. 1981, S. 119
Gliederungsnummer:222-a-7
Zitiervorschlag: "Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland vom 18. Mai 1981 (Brem.GBl. 1981, S. 119)"

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juris-Abkürzung: Gr-OrthoMetKöRVerlVG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 222-a-7
juris-Abkürzung:Gr-OrthoMetKöRVerlVG BR
Ausfertigungsdatum:18.05.1981
Gültig ab:06.06.1981
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1981, 119
Gliederungs-Nr:222-a-7
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts an die Griechisch-Orthodoxe
Metropolie von Deutschland
Vom 18. Mai 1981
Zum 21.11.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet hiermit das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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§ 1

Der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen verliehen.

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§ 2

Änderungen der Verfassung sind dem Senat mitzuteilen. Ihm ist auf Verlangen auch über andere wesentliche Verhältnisse, insbesondere über die Zahl der Gemeinden und Mitglieder, über die Zusammensetzung der Organe und über die Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.

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§ 3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 18. Mai 1981

Der Senat

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