Gesetz über eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige (Opferanlaufstellengesetz) vom 22. September 2020
Gesetz über eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige (Opferanlaufstellengesetz) vom 22. September 2020
Gesetz über eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige (Opferanlaufstellengesetz) Vom 22. September 2020
Änderungshistorie
Änderungen
1.
§§ 1, 2, 4 und 6 geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. S. 605)